Frage geschrieben am 15.05.2010 18:08:20
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Erweiterung Hausgeldklage wg. Rückgabe WEG Unterlagen
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1311Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Bis heute hat diese Firma versäumt, sämtliche WEG Unterlagen an mich herausgegeben, obwohl sie dazu per Beschluss (Anfang 2009) verpflichtet war. Dieser Beschluss enthält auch eine Vollmacht für mich zur Einleitung rechtlicher Schritte (Anwalt, Klage usw.).
Gegen diese Immobilienfirma musste ich nun zum 2-ten Male für die WEG das Mahnverfahren (Mahnbescheid per AG Hagen) wg. rückständiger Hausgelder durchführen.
Die Firma hat Widerspruch eingelegt und so liegt das Klageverfahren nun vor dem örtlichen Amtsgericht, wobei die Firma inzwischen Klageabweisung wg. der Hausgeldklage beantragt hat.
Meine Frage nun:
Ist es möglich, in dem aktuell anhängigen Hausgeld-Klageverfahren einen weiteren Antrag oa. zu stellen, nämlich die Immobilienfirma zur Herausgabe sämtlicher WEG-Unterlagen zu verurteilen (eine Erweiterung der Hausgeldklage sozusagen)?
Antwort geschrieben am 15.05.2010 18:15:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
Bewertungen: 171
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gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage:
Auf den Punkt gebracht ist es zusammenfassend gesprochen ohne weiteres möglich, im nunmehr rechtshängigen Verfahren einen weiteren Anspruch geltend zu machen, da für diesen das selbe Gericht zuständig und die selbe Prozessart gegeben wäre.
Des Weiteren wäre ein solcher Anspruch auch sachdienlich, sodass es deshalb auch möglich ist die Klage nachträglich um Ihren Anspruch auf Auskunft bzw Herausgabe geltend zu machen.
Ich hoffe Ihnen so ausreichend Auskunft gegeben zu haben und stehe jederzeit und ausgesprochen gern für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus München
Ihr
ALexander Stephens
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