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Erweitertes Führungszeugnis


01.02.2012 13:44 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler


| in unter 1 Stunde

Hallo, wird zweimaliger Bertrug mit Geldstrafe verurteilt im erweiterten Führungszeugnis stehen? Und wenn ja kann man irgendwo beantragen den Eintrag zu löschen, da man sonst seinen Job verliert?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12 weitere Antworten zum Thema:
Führungszeugnis
01.02.2012 | 14:10

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Da das erweiterte Führungszeugnis dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen soll und deshalb jede Verurteilung wegen Sexualdelikten oder der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht gem. § 171 StGB und der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB aufgenommen werden soll, Betrug aber nicht unter derartige Straftaten stellt, wird die Verurteilung nur dann Aufnahme in das Führungszeugnis finden, wenn Sie auf mehr als 90 Tage lautet.

In einem solchen Fall hätten Sie auch keine Möglichkeit, gegen den Eintrag vorzugehen.

Mit freundlichem Gruß

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

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