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Hallo, wird zweimaliger Bertrug mit Geldstrafe verurteilt im erweiterten Führungszeugnis stehen? Und wenn ja kann man irgendwo beantragen den Eintrag zu löschen, da man sonst seinen Job verliert?Antwort geschrieben am 01.02.2012 14:10:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da das erweiterte Führungszeugnis dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen soll und deshalb jede Verurteilung wegen Sexualdelikten oder der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht gem. § 171 StGB und der Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB aufgenommen werden soll, Betrug aber nicht unter derartige Straftaten stellt, wird die Verurteilung nur dann Aufnahme in das Führungszeugnis finden, wenn Sie auf mehr als 90 Tage lautet.
In einem solchen Fall hätten Sie auch keine Möglichkeit, gegen den Eintrag vorzugehen.
Mit freundlichem Gruß
Michael Böhler
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