Erweitertes Führungszeugnis - Tilgungsfristen
31.03.2011 10:10 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Düllberg
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Guten Tag,
ich wurde 1997 zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen wegen Verstoß nach § 184 Abs. 5 (Verbreitung pornografischer Schriften) verurteilt. Ist diese Verurteilung inzwischen auch aus dem erweiterten Führungszeugnis gestrichen - oder falls nicht: Wann wird diese Verurteilung getilgt? Ich bin seit Jahren als Jugendtrainer aktiv und mein Verein will nun von jedem Übungsleiter ein erweitertes Führungszeugnis sehen.
Trifft nicht Ihr Problem?
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