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Hallo,
ich bin am Wochenende mit 0,9 promille erwischt worden.Keine Ausfallerscheinungen, kein Unfall keine Schlangenlinien, der Polizist fand ich war etwas schnell aber keine Messung o.ä.
Habe gepustet, auf der Wache nochmal wo sich 0,9 bestätigt haben.
Ich wurde belehrt das ich eine Ordnungswiedrigkeit begangen habe u mit 4 Punkten u Fahrverbot rechnen muss.
Kann da ausser den 500,-noch mehr kommen wenn ich Ersttäter bin und null Punkte in Flensburg habe, keine Einträge?
Wie schnell wird der Bescheid zugestellt u wann muss ich die 4 wochen nehmen?
Mein Führerschein durfte ich behalten, die Beamten haben mich auch noch von der Wache nach Hause gefahren.
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Diese Antwort ist vom 23.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.05.2010 17:18:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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da Sie sich noch im Bereich von unter 1,1 Promille bewegen und keine Ausfallerscheinungen hinzutraten, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit. Der strafrechtliche Bereich (z.B. § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr) wäre erst ab 1,1 Promille oder mit Ausfallerscheinungen/Unfällen berührt gewesen.
Für Ihre Ordnungswidrigkeit ist eine Geldbuße in Höhe von € 500,00 und einem Monat Fahrverbot vorgesehen (§ 24a StVG i.V.m. BKatV (Bußgeldkatalog) Nr. 241). Dies ist allein die Strafe für die Alkoholsierung, nicht jedoch für ein eventuelles Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ich nehme aber an, dass hier keine Messungen diesbezüglich vorgenommen worden sind und Sie allein wegen des Alkoholkonsums das Bußgeld und das Fahrverbot erhalten. Wenn dies nicht so wäre, würde die Strafe auch höher ausfallen. Da Ihnen aber der Polizist bereits diese Strafe nannte, können Sie davon ausgehen, dass es dabei bleiben wird und nicht noch andere Bußgelder z.B. wegen Geschwinigkeitsüberschreitungen folgen werden. Da sie Ersttäter sind und Null Punkte haben, wird es auch nach Überprüfung Ihres "Flensburger Kontos" bei dieser Geldbuße bleiben.
Der Bescheid müsste Ihnen erfahrungsgemäß in den nächsten 4-6 Wochen zugestellt werden. Dies ist aber abhängig von der jeweiligen Behörde und kann sich verkürzen oder verlängern. Eine genaue Bestimmung des Zustellungszeitpunktes ist daher nicht möglich.
Das Fahrverbot selbst kann ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides (zwei Wochen nach Zustellung) ab einem von Ihnen selbstbestimmten Zeitpunkt genommen werden, spätestens jedoch 4 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides (2 Wochen nach Zustellung).
Durch die Einlegung von Rechtsmitteln kann die Rechtskraft des Bußgeldbescheides jedoch noch weiter nach hinten herausgeschoben werden. Dies würde ich aber nur dann empfehlen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder aber das dringende Bedürfnis haben das Fahrverbot später als 4 Monate abzuleisten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und mache Sie gerne noch auf das kostenlose Angebot einer Nachfrage aufmerksam.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
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