Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 245 weitere Antworten zum Thema Kinder.
Ersten Kinder bei Pflegeeltern, das 3. ist unterwegs, welche Rechte hat man?
Text:
Guten Abend,
das Thema ist sehr komplex und mit etwas Angst verbunden.
Wir, mein Mann 33 Jahre geworden, ich werde bald 26 Jahre alt, haben zwei Kinder, 4 und bald 6 Jahre alt.
Beide leben schon seot 2 Jahren bei einer Pflegefamilie.
Es hieß erst auf Zeit und dann soll es nun doch Dauerpflege werden, wir sind natürlich nicht einverstanden, wir käümpfen schon dagegen und hpoffen auf eine Rückführung was uns leider aber mit den wenigen Kontakten schwer gemacht wird.
Wir haben noch das Sorgerecht, außer das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir aber noch das Sorgerecht.
NUn ist es so, das wir leider nochmal Eltern werden, war nicht geplant, passt ja in die momentan Situation auch nicht rein, aber da ich gegen Abtreibung bin und man sich ins geheim ja doch freut, ist es so.
Nun ist aber die Angst da, das einem das Kind wieder weggenommen wird,ob nach der geburt oder nicht, das ist erstrmal zweitrangig die Angst ist ja erstmal da.
Damals war unsere WHG nicht die sauberste und ordentlichste und meine Bindung zu der großen war nicht so groß wie zu dem kleinen.
Auch waren beide etwas entwicklungsverzögert was uns auch zu lasten geleght wurde, deswegen sind sie ja nun nicht mehr bei uns.
Da wir aber wegen den besuchen und terminen ja jede 2 monate mit dem amt und pflegeeltern kontakt haben, wird sich die schwangerschaft irgendwann auch nicht mehr verheimlichen lassen.
unsere angst ist einfach, das die sofort in der klinik auf der matte stehen nach der geburt und das kind mitnehmen oder dann zu hause kontrollen machen und meinen, wieder mitnehmen zu müssen.
da sie uns ja nun etwas auf den kieker haben ist die gefahr ja da, das die uns immer beobachten werden.
auch wenn ich denke, das sie das nicht einfach dürfen, da sie ja gründe brauchen und uns das gegenteil beweisen müssten, das wir uns nicht doch geändert haben, aber die angst ist dennoch da und ich wollte daher mal wissen, wie unsere rechte da sind oder was garnicht erst erlaubt ist.
deswegen haben wir auch noch weiter keinem etwas gesagt, da wir ja nicht 100%ig wissen, ob es nicht eh bald wieder weg ist.
würden uns echt freuen, wenn sie uns da helfen würden und einen wichtigen tipp übermitteln könnten.
Antwort geschrieben am 03.02.2012 21:21:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Aus der Distanz und ohne Akteneinsicht ist es in derart komplexen Situationen natürlich schwierig, einen "wichtigen Tipp" zu geben, der alle Umstände des Falles berücksichigt. Beachten Sie bitte, dass gerade im Familienrecht das Kindeswohl immer die oberste Priorität haben sollte, dies wird auch rechtlichen Entscheidungen zugrunde gelegt, und somit spielen natürlich auch die konkreten Hintergründe und Einzelheiten, die hier nicht bekannt sind, womöglich eine wichtige Rolle.
Generell ist aber festzustellen, dass eine weitere Schwangerschaft an sich zunächst kein Grund ist, Ihnen das Baby gleich nach der Geburt wegzunehmen.
Damit das Jugendamt ein Kind in seine Obhut nehmen darf, müssen konkrete Hinweise vorliegen, dass das Kindeswohl akut gefährdet ist und andere Maßnahmen nicht sicherstellen können, dass die körperliche und seelische Gesundheit des Kindes garantiert ist. Extrem unhygienische Zustände, mangelnde Zuwendung zum Kind und Ähnliches sind durchaus Gründe, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, dass Ihre ersten beiden Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht worden sind. Inwiefern eine Rückführung, die ja im Interesse des Kindeswohls sein muss, aktuell zu befürworten wäre oder nicht, vermag ich aus der Distanz nicht zu beurteilen. Was die ersten beiden Kinder angeht, wäre es aber durchaus denkbar, dass seitens des Jugendamtes eine Rückführung weiterhin abgelehnt wird, weil nun noch ein weiteres Baby kommt, was ja zunächst auch von Ihnen alles an Aufmerksamkeit abverlangen wird. Die Tatsache, dass nun noch ein Baby erwartet wird, könnte also durchaus dazu beitragen, dass eine Rückführung der ersten beiden Kinder aktuell unwahrscheinlicher wird.
Wie bereits erwähnt, darf das Jugendamt selbstredend nicht ohne jede Begründung Ihnen ein Baby wegnehmen. Hierfür müssten dem Jugendamt schon gewichtige Gründe vorliegen, dass weiterhin davon auszugehen ist, dass Sie als Eltern nicht in der Lage sind, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Basierend auf Ihrer Aussage, Sie hätten die damals kritisierten Punkte geändert, dürften dem Jugendamt ja zunächst keine solcher Anhaltspunkte vorliegen. Da Sie ja aber bereits auffällig geworden sind, ist durchaus denkbar, dass das Jugendamt Kontrollen durchführt, um sicherzustellen, dass es dem Baby gut geht. Dies ist seitens des Amtes nicht nur rechtens, ich gehe vielmehr davon aus, dass das Jugendamt aufgrund der Auffälligkeiten in der Vergangenheit dazu auch verplichtet ist. Gegen Hausbesuche und Gespräche werden Sie also nichts unternehmen können. Ich rate Ihnen vielmehr dazu, sich hier sehr kooperativ zu zeigen, also bereitwillig mitzuarbeiten, damit eine günstige Prognose gestellt werden kann.
Es wird nichts bringen, die Schwangerschaft vor dem Amt verheimlichen zu wollen, dies wäre ja ab einem gewissen Zeitpunkt ohnehin nicht mehr machbar. Man könnte es Ihnen vielleicht auch eher negativ auslegen, wenn Sie versuchen, diesen wichtigen Umstand zu verheimlichen. Da Sie dies sowieso nicht verheimlichen werden können, sollten Sie offen mit der Situation umgehen und durch ein entsprechendes Verhalten zeigen, dass Sie die kritisierten Punkte geändert haben. Dass das Jugendamt bei Familien, die in der Vergangenheit mehrfach auffällig wurden, genauer hinschaut, ist wie bereits erwähnt absolut rechtens und dies werden Sie auch nicht verhindern können.
Falls Sie Bedenken haben, dass man Ihnen zu voreingenommen gegenübertritt und seitens des Amtes auf Dingen abstellen möchte, die Sie geändert haben, sei Ihnen geraten, sich frühzeitig an einen Anwalt für Familienrecht vor Ort zu wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und kann Sie dann auf Grundlage der Akten genau beraten und Sie ggf. auch zu Gesprächen bei Hausbesuchen begleiten. Wenn Sie die finanziellen Mittel hierzu nicht haben, stünde Ihnen zunächst für eine Erstberatung ein Beratungshilfeschein zu, den Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen können.
Ich hoffe, Ihnen hiermit erst einmal weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.02.2012 21:44:09
Vielen Dank erstmal für die ausführliche anfrage.
die mir so erstmal gut beantwortet wurde.
na meine angst war wie gesagt, das sie gleich dann in der klinik auf der matte stehen und eben dann sagen her damit.
anderseits weiß ich auch, das man sicherlich schon schräg angeschaut wird seitens des amtes und eventuell auch der pflegeeltern wegen dem 3. kind, so in der art das sie denken schön haben sie sich ja neu getröstet oder so, diese blicke werden für mich dann nicht gerade erträglich aber hinnehmbar sein.
ich hatte vergessen zu erwähnen das wir damals von uns aus hilfe geholt hatten, also uns keiner gemeldet oder sonst etwas hatte.
es hatte nur mit der familienhilfe nie geklappt so wie wir es uns vorgestellt hatten, das kam wohl falsch rüber, daher hatte das JA dann gemeint pflegefamilie wäre besser, ohne uns eine chance mit einer ordentlichen und richtigen hilfe zu geben.
wir haben wie gesagt die wohnung bessre hergerichtet immer in der aussicht, das die beiden ja zurück kommen oder mal zu uns zu besuch, das dies bis jetzt nicht passiert ist, nimmt uns natürlich sehr mit auch die wenigen kontakte.
aber sie haben mir etwas geholfen denn in angst zu leben das kind vielleicht nicht lange nach der geburt zu haben macht eine ss. nicht besser, da ich eh immer risikobehaftet bin.
sie sagen, man sollte es dem amt nicht verheimlichen da man es irgendwann eh sehen würde.
aber wie macht man das, kann ja nicht einfach sagen, hören sie, wir bekommen ein kind.
da wüsste ich auch nicht, wie ich das mitteilen könnte, da ja doch die angst dann steht das man gleich negativ auf einem herabschaut.
ihnen ein schönes wochenende.
Vielen Dank erstmal für die ausführliche anfrage.
die mir so erstmal gut beantwortet wurde.
na meine angst war wie gesagt, das sie gleich dann in der klinik auf der matte stehen und eben dann sagen her damit.
anderseits weiß ich auch, das man sicherlich schon schräg angeschaut wird seitens des amtes und eventuell auch der pflegeeltern wegen dem 3. kind, so in der art das sie denken schön haben sie sich ja neu getröstet oder so, diese blicke werden für mich dann nicht gerade erträglich aber hinnehmbar sein.
ich hatte vergessen zu erwähnen das wir damals von uns aus hilfe geholt hatten, also uns keiner gemeldet oder sonst etwas hatte.
es hatte nur mit der familienhilfe nie geklappt so wie wir es uns vorgestellt hatten, das kam wohl falsch rüber, daher hatte das JA dann gemeint pflegefamilie wäre besser, ohne uns eine chance mit einer ordentlichen und richtigen hilfe zu geben.
wir haben wie gesagt die wohnung bessre hergerichtet immer in der aussicht, das die beiden ja zurück kommen oder mal zu uns zu besuch, das dies bis jetzt nicht passiert ist, nimmt uns natürlich sehr mit auch die wenigen kontakte.
aber sie haben mir etwas geholfen denn in angst zu leben das kind vielleicht nicht lange nach der geburt zu haben macht eine ss. nicht besser, da ich eh immer risikobehaftet bin.
sie sagen, man sollte es dem amt nicht verheimlichen da man es irgendwann eh sehen würde.
aber wie macht man das, kann ja nicht einfach sagen, hören sie, wir bekommen ein kind.
da wüsste ich auch nicht, wie ich das mitteilen könnte, da ja doch die angst dann steht das man gleich negativ auf einem herabschaut.
ihnen ein schönes wochenende.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.02.2012 22:24:00
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Dass das Jugendamt Ihnen das Baby direkt nach der Geburt wegnehmen wird, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Es müssen ja wie gesagt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, und diese sind ja Ihrer Darstellung nach nicht gegeben.
Ob seitens des Jugendamtes irgendwelche Kommentare kommen, dass ein drittes Kind vielleicht nicht optimal in Ihre Lebenssituation passt, vermag ich nicht vorherzusagen. Das ist natürlich nicht ausgeschlossen, wobei ich persönlich derartige Anmerkungen schon unprofessionell fände. Die Entscheidung für weitere Kinder ist zunächst Ihre höchstpersönliche Entscheidung als Paar und sollte nicht seitens des Jugendamts, sofern das Kindeswohl dieses Babys sichergestellt ist, kritisiert werden.
Ich verstehe, dass Ihnen unwohl ist bei dem Gedanken, das Jugendamt über die Schwangerschaft zu informieren. Ich kann Ihnen aber nur raten, dies offen anzusprechen und es einfach so zu sagen, wie es ist. Sie freuen sich auf das Baby und möchten alles tun, damit es dem Baby gut geht und dazu gehört auch, bereitwillig mit dem Amt zusammenzuarbeiten, damit es eben gar nicht mehr zu negativen Situationen kommen. Sie können dies durchaus auch so formulieren. In jedem Fall macht eine Verheimlichung wenig Sinn, denn irgendwann wird das ja nicht mehr möglich sein und dann könnte man Ihnen eher einen Vorwurf daraus machen.
Ich wünsche Ihnen nochmals alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Dass das Jugendamt Ihnen das Baby direkt nach der Geburt wegnehmen wird, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Es müssen ja wie gesagt konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, und diese sind ja Ihrer Darstellung nach nicht gegeben.
Ob seitens des Jugendamtes irgendwelche Kommentare kommen, dass ein drittes Kind vielleicht nicht optimal in Ihre Lebenssituation passt, vermag ich nicht vorherzusagen. Das ist natürlich nicht ausgeschlossen, wobei ich persönlich derartige Anmerkungen schon unprofessionell fände. Die Entscheidung für weitere Kinder ist zunächst Ihre höchstpersönliche Entscheidung als Paar und sollte nicht seitens des Jugendamts, sofern das Kindeswohl dieses Babys sichergestellt ist, kritisiert werden.
Ich verstehe, dass Ihnen unwohl ist bei dem Gedanken, das Jugendamt über die Schwangerschaft zu informieren. Ich kann Ihnen aber nur raten, dies offen anzusprechen und es einfach so zu sagen, wie es ist. Sie freuen sich auf das Baby und möchten alles tun, damit es dem Baby gut geht und dazu gehört auch, bereitwillig mit dem Amt zusammenzuarbeiten, damit es eben gar nicht mehr zu negativen Situationen kommen. Sie können dies durchaus auch so formulieren. In jedem Fall macht eine Verheimlichung wenig Sinn, denn irgendwann wird das ja nicht mehr möglich sein und dann könnte man Ihnen eher einen Vorwurf daraus machen.
Ich wünsche Ihnen nochmals alles Gute!
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Zimmlinghaus direkt

