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Frage geschrieben am 23.07.2006 13:28:00

Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4900
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige eine gutachterliche Stellungnahme (Zeitaufwand max. 2 Stunden), vorzugsweise von einer Universität (Assistent völlig ausreichend) oder eines wissenschaftlichen Institutes (oder nachrangig einer FH ); eine gutachterliche Stellungnahme eines Fachanwaltes ist in meinem Fall nicht ausreichend.

Ich hoffe, daß ich über dieses Forum einen Anwalt finde, der Verbindungen (z.B. Studienkollege oder Bekanntenkreis) zu einer Uni,s.o., hat und mich diesbezüglich "vermitteln" kann. Ich benötige die gutachterliche Stellungnahme in zwei Wochen - Bezahlung dann natürlich auf Stundenbasis.

Ich bitte nur um Meldung, wenn die gutachterl. Stellungnahme auch in zwei Wochen erfolgen kann; wie gesagt Zeitaufwand max. zwei Stunden.

Kurze Sachverhaltsschilderung:

Es geht um eine gutachterliche Stellungnahme über eine kurze Schadenmeldung (Es wurde einer Privatperson der konkrete mündliche Auftrag gegeben, sofort den Notarzt zu holen, zu sagen, daß starke Brustschmerzen vorliegen und Verdacht auf Herzinfarkt besteht. Der Auftrag wurde vom Beauftragten zwar bestätigt, aber nicht ausgeführt bzw. gröblichst abgeändert).

Es geht in der gutachterlichen Stellungnahme nur darum, daß bestätigt wird, daß o.g. Vorgang ein Auftragsverhältnis gem. § 662 ff. BGB ist und ein Gefälligkeitsverhältnis per Definition ausscheidet. Anmerkung: Ein Auftrag besteht immer dann, wenn "erhebliche Werte auf dem Spiel stehen"; was bei angezeigter Lebensgefahr wohl unstrittig sein dürfte. Zur Stellungnahme ist der Palandt vollkommend ausreichend mit der BGH-Rechtsprechung; diesbezügliche schriftliche Recherchen habe ich schon getätigt.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Fragesteller


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.7.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.07.2006 11:25:56
Rechtsanwältin Michaela Roth
Hochstr. 52, 60313 Frankfurt, Tel: 069 92884984, Fax: 069 92884983
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Die Vermittlung ist erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Heinen
Rechtsanwältin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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Frau RAin Heinen hat sich sehr engagiert, mir zu einer bestmöglichen Gutachtenerstellung zu verhelfen. Ich bedanke mich vielmals bei Ihnen ! Freundliche Grüße, Fragesteller



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