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Frage geschrieben am 05.07.2010 13:35:22

Erstellung einer Datenbank

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023
Hallo

es wird geplant eine Datenbank für Hunde auf einer öffentlich frei zugänglichen, privaten Hompage (ohne kommerziellen Hintergrund) zu erstellen.

In dieser Datenbank sollen Hunde einer bestimmten Rasse unter Angaben ihrer Ahnentafel, geb. Datum, Geschlecht usw. gelistet werden und mit den jeweiligen Ahnen (sofern vorhanden) verlinkt werden.
Ebenso sollen Angaben zum Züchter und Besitzer (Vor- u. Nachname und falls Hompage vorhanden link zur HP) gemacht werden.

Ähnlich wie auf dieser seiter eines Tschechischen Zuchtverband:

http://www.spic.cz/genealogie/?pid=10550

Hier nochmal mit Online-Übersetzung:

http://translate.google.de/translate?hl=de&sl=cs&tl=de&u=http%3A%2F%2Fwww.spic.cz%2Fgenealogie%2F%3Fpid%3D10550

Ebenso sollen, falls öffentlich bekannt (aus HP oder z.B. Deckrüdenlisten) weitere Angaben zum Hund wie HD-Grad, Gebiss usw. aufgenommen werden und vom System der jeweilige Inzuchtgrad des Hundes errechnet werden.

Die Daten der Ahnentafeln und Züchter der Hunde wurden den entsprechenden Zuchtbüchern entnommen.

Meine Frage: Fallen diese Daten evtl. unter das Datenschutz- oder Persönlichkeitsrecht oder gibt es sonst etwas was gegen eine Erstellung und Publizierung einer solchen Datenbank spricht.
Welche Daten dürften nicht veröffentlicht werden?
Könnte von einem Züchter oder Besitzer untersagt werden, entsprechende Daten zu seinen Hund in dieser Datenbank zu veröffentlichen.

Vorab vielen Dank!






Antwort geschrieben am 05.07.2010 13:43:03
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

die Daten eines Hundes fallen unter kein Persönlichkeitsrecht, da der Hund rechtlich gesehen eine "Sache" ist und ihm keine solcher Rechte zustehen.
Es wird jedoch dann relevant, wenn Namen von Personen auftauchen. Hierfür bedarf es das Einverständnis jeder einzelnen Person. Dies richtet sich insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

§ 3:
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

Sofern die von Ihnen erhobenen Daten also nicht personenbezogen sind, können diese veröffentlicht werden.

Sie müssten also bei sämtliche Daten, die sich auf Menschen beziehen oder mit einem bestimmten Menschen in Verbindung gebracht werden können, eine jeweilige Erlaubnis einholen.

Wenn Sie jedoch nur Daten über den Hund einbringen, ohne jeglichen Bezug zu Menschen, dann geht das natürlich auch ohne Erlaubnis.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
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Fax: 0511 86699899
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.07.2010 14:23:25

Hallo Herr Hoffmeyer,

für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen.

Was genau ist unter eine Personenbezogene Angabe eine "Einzelangabe über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person"?

Ist es in diesem Fall die "Einzelangabe sachlicher Verhältnisse" da man den genau bezeichneten Hund als Eigentum einer bestimmten Person erkennt?

Wenn ich es also richtig verstanden habe, ist bereits die Angabe des Vor- und Zuname des Züchters/Halters NUR mit dessen Erlaubnis möglich.

Kann eine Verlinkung zu einer eventuell bestehenden Hompage des Züchters angegeben werden? (womit aber ja wieder ein Rückschluss auf persönliche Daten zu finden ist)

Kann der Besitzer nicht darauf bestehen, dass sein Hund nicht in dieser Liste auftauchen soll, weil z.B. unter den Liebhabern dieser Rasse allgemein bekannt ist, das es sein Hund ist. Bzw. der Züchter, da ja bereits aufgrund des Namens des Hundes Rückschlüsse auf den Züchter zu ziehen ist.

Vorab nochmals vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.07.2010 14:33:57

Sehr geehrter Fragesteller,

wie bereits erwähnt bedarf alles der Erlaubnis, sofern sie Daten von Hunden eingeben, die irgendwie einer Person zugeordnet werden können. Auch die Angabe der Homepage des Züchters dieses Hundes stellt eine solche erlaubnispflichtige Eingabe dar.

Ich wüsste aber nicht, warum man Ihnen die Erlaubnis diesbezüglich verweigern sollte, da der Züchter sicherlich daran interessiert sein dürfte, auch für sich Werbung zu machen.

Wenn Sie nur den Hund eingeben, ohne dass eine offensichtliche Verknüpfung mit einem Menschen erfolgt, dann ist dies völlig in Ordnung, da die Allgemeinheit dies nicht wissen kann und diese Daten daher nicht "personenbezogen" sind, sondern nur sachbezogen.

Wenn sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben sollten, können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


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