wir haben einen Flug von der Griechischen Insel Karpathos nach Athen und von Athen nach Köln gebucht. Leider hat uns einige Wochen später Olympic Air mitgeteilt, dass der Flug von Karpathos nach Athen nicht, wie ursprünglich geplant, um 07:50 Uhr, sondern um 12:50 Uhr startet. So können wir den bei Germanwings gebuchten Flug (Startzeit: 10:50 Uhr) nicht erreichen. Der Flug mit Germanwings lässt sich nicht stornieren und es gibt auch keine andere Möglichkeit von Karpathos an dem Tag früher nach Athen zu kommen. Wir müssen deshalb den Flug Athen-Köln umbuchen und einen Tag später nach Hause fliegen. Dadurch entstehen uns zusätzliche Hotel-, Taxi-, und Umbuchungskosten in Höhe von ca. 275,- €.
Ist die griechische Fluggesellschaft Olympic Air dazu verpflichtet, uns die zusätzlichen Kosten zu erstatten?
Falls eine Erstattungspflicht besteht und die Gesellschaft ihr nicht nachkommt, lohnt es sich für uns, unser Recht auf Erstattung einzuklagen, obwohl wir keine Rechtsschutzversicherung haben?
Antwort geschrieben am 18.03.2011 21:34:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Ist die griechische Fluggesellschaft Olympic Air dazu verpflichtet, uns die zusätzlichen Kosten zu erstatten?
Die Frage ist nach griechischem Recht zu beantworten, da der Beförderungsvertrag seinen Schwerpunkt in Griechenland hat und Vertragspartner ein griechisches Unternehmen ist.
Ob nach griechischem Privatrecht eine einseitige Verschiebung des Flugs um fünf Stunden noch zulässig ist, müsste Ihnen ein griechischer Rechtsanwalt beantworten. Jedenfalls nach dt. Recht wäre eine AGB-Klausel, die eine derart erhebliche Leistungsänderung erlaubt, unbillig und damit unwirksam.
Falls eine Erstattungspflicht besteht und die Gesellschaft ihr nicht nachkommt, lohnt es sich für uns, unser Recht auf Erstattung einzuklagen, obwohl wir keine Rechtsschutzversicherung haben?
Es besteht kein Gerichtsstand in Deutschland, so dass in Griechenland geklagt werden müsste.
Der Aufwand dürfte außer Verhältnis zum relativ geringen Schaden stehen. Von einer Klage sollten Sie daher absehen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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