Erstattung nach Rücktritt vom Kaufvertrag
20.03.2012 07:26 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
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Ich bin im Bereich EDV-Dienstleistungen und Vertrieb selbständig tätig. Ein Kunde hat ein Notebook eines renommierten Herstellers im Obtober 2011 gekauft und dieses wurde von mir ordnungsgemäß beim Kunden vorort eingerichtet. In der Rechnung wurde die Hardware und getrennt meine Arbeitszeit aufgeführt. Bezogen wurde das Notebook von einem Großhändler, nicht direkt vom Hersteller.
Nach 3 Monaten trat ein Defekt auf und das Gerät wurde von mir abgeholt, direkt zum Hersteller geschickt und vom Hersteller repariert zurückgeschickt. Nach Aussage des Kunden trat der gleiche Defekt jedoch nach kurzer Zeit wieder auf. Nach erneuter Einsendung zur Reparatur direkt an den Hersteller konnte dieser jedoch keinen Fehler feststellen. Auch ich habe das Notebook mehrstündig getestet und konnte ebenfalls keinen Fehler festellen. Trotzdem sendete ich das Notebook zurück an den Großhändler mit der Bitte um Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies ist aktuell in Bearbeitung, weil laut Angabe des Großhändlers der Hersteller über die Rücknahme entscheidet.
Nun fordert der Kunde bereits jetzt eine Gutschrift über das Notebook, aber auch für meine Arbeitszeit. Auf was hat der Endkunde rechtlich gesehen wann Anspruch? Auf alles was er bezahlt hat, also Hardware und Arbeitszeit, nur auf die Hardware, oder Hardware abzüglich Nutzungsentgelt für 3 Monate einwandfreier Funktion. Hat er den Anspruch sofort, oder nach Gutschrift durch Hersteller / Großhändler?
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