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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen zur Antragsstellung für Arbeitslosengeld II.
Zu meiner Person:
- ich bin 20 Jahre alt
- ich lebe seit dem 01.10.2008 in meiner eigenen Wohnung, vorher habe ich bei meiner Mutter gewohnt ( alleinerziehend, Vater ist verstorben )
- ich war vom 01.09.2008 bis 01.10.2008 Selbständig und dann nochmal vom 01.01.2009 bis 15.03.2009 Selbständig, jetzt bin ich seit dem 15.03.2009 arbeitslos
- ich habe seit 01.10.2008 kein Kontakt mehr zu meiner Mutter und möchte auch niewieder Kontakt aufnehmen
1. Frage: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Hartz 4 ?
Desweiteren hier ein Erläuterung zu zweiten Frage:
- ich soll die Anlage UH ( Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten ) ausfüllen
- ich habe bei "Abschnitt 3: Personen unter 25 Jahren mit Vater und/oder Mutter außerhalb der Bedarfgemeinschaft" nur Name, Vorname, Geburtsdatum meiner Mutter angeben, bei Straße, Nr., PLZ, Wohnort habe ich reingeschrieben: "unbekannt, seit 01.10.2008 kein Kontakt mehr" und bei den unteren Abschnitt " Wenn Unterhalt nicht geleistet wird" habe ich bei "nein Warum nicht?" geschrieben: "seit 01.10.2008 besteht kein Kontakt mehr, auch in Zukunft wird keinerlei Kontakt bestehen"
2. Frage: Kann ich dass so stehen lassen?Falls nein, was muss ich sonst reinschreiben bzw. kann ich weglassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
D. P.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.06.2009 02:45:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10, 12437 Berlin, Tel: 030 26 03 97 63, Fax: 030 53 00 00 61
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
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