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Frage geschrieben am 17.04.2008 16:57:00

Erst falsche Rechnung der Spedition jetzt ärger mit Inkasso

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4095
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9 weitere Antworten zum Thema Spedition.
Folgendes Problem
Bin Gewerbetreibender und habe 2007 Rechnungen einer großen Spedition erhalten. Alle wurden bezahlt. 2 dieser Sammelrechnungen waren falsch. Insgesamt 3 Positionen. Es wurde erheblich mehr berechnet als von mir beauftragt. (Paletten wurden von der Spedition größer gemessen als diese tatsächlich waren)

Diese Differenzen habe ich der Spedition mindestens 3 mal schriftlich gemeldet und um Korrektur der Rechnungen gebeten. Von einer Zahlung habe ich abgesehen (die Rechnungen waren ja nicht korrekt)

Ein Gespräch mit dem Außendienst erbrachte nur, das die Nachmessungen OK wären, da es ja so von den Mitarbeitern der Spedition nachgemessen wurde. Tatsache ist aber das wir derart große Paletten gar nicht verwenden. Somit wurde ich der Lüge bezichtigt. Und sah weiter von einer Zahlung ab.

Anfang 2008 meldete dann ein Inkassodienst Ansprüche wegen der beiden Rechnungen an. Aus diesem Schreiben ging dann auch hervor, das die Spedition 2 Gutschriften wegen der falschen Positionen erstellt hat. Diese habe ich aber schriftlich nie erhalten. Die Gutschriften wurden mir also erst mit der Forderung des Inkassodienstes bekannt.

Ich teilte dem Inkassounternehmen mit, warum bis dato keine Zahlung erfolgte und erkannte gleichzeitig die Hauptforderung abzüglich der Gutschriften an. Diese wollte ich in 2 Beträgen zahlen.

Hierauf kam ein eindeutiges Schreiben. Sinngemäß "Da ich die Hauptforderung anerkenne solle ich eine Teilzahlung darauf leisten, diese wird dann ausschließlich auf die Haubtforderung verrechnet"

Die 1.Rate wurde auch sofort bezahlt. Ca 14 Tage später meldete sich das Inkassou. tel. bei mir. Mir wurde mitgeteilt das meine Zahlung auf die Kosten und Zinsen verechnet wurden und fragte wann denn mit der weiteren Rate zu rechnen sei. Ich legte sofort Widerspruch ein. Denn die Zahlung sollte ja ausschließlich auf die Haubtforderung verrechnet werden. Dies wollte die Mitarbeiterin dann prüfen.

Nächstes Telefonat ca 10 Tage später.
Man fragte mich wann die nächste Zahlung eintreffen würde. Ich hätte ja schon 2 Zahlungen geleistet und es seie noch ein Betrag offen, dann wäre die Forderung komplett ausgeglichen (den genauen Betrag den mir die Dame nannte weiß ich nicht mehr) Aber schon zu diesem Zeitpunkt ging bei dem Inkassou. alles trunter und drüber. Ich verwies darauf, das diese Ihre Unterlagen mal sortieren sollen und dann wieder mal anrufen können, denn von einer zweiten Zahlung war mir nichts bekannt.

Ich zahlte dann eine 2. Rate (aber durch einen Zahlendreher nicht soviel wie es hätte sein müssen.)

Dann kam ein Brief des Inkassou. Man teilte mir darin einen noch offenen Betrag von ca. 52 Euro mit, welchen ich bis 6.3.08 zahlen soll. Nach Zahlungseingang wäre die Forderung vollständig beglichen und kann dann als erledigt betrachtet werden.

Gut!! Betrag sofort bezahlt. Und für mich war dann alles erledigt.

Jetzt am 12.4.08 erhielt ich ein Schreiben, das das vorherige Schreiben fehlerhaft war und ich einen Restbetrag von rund 400 Euro zahlen soll.

In diesem Betrag sind wieder die Bearbeitungskosten und Zinsen, denen ich ja schon am Anfang widersprochen habe, sowie Zinsen für den Monat den das Inkassou. durch seine eigene schlamperei zu verantworten hat.

Wie sollte ich mich verhalten?
Ich sehe das ganze als erledigt an, denn das geht aus dem Schreiben hervor. (zahlen sie bis dann...., dann ist alles erledigt)

mfg

-- Einsatz geändert am 18.04.2008 10:39:09


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.04.2008 11:06:44
Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung stellt das vorletzte Schreiben des Inkasso-Unternehmens ein Vergleichsangebot dar. Sofern Sie den darin aufgeführten Betrag rechtzeitig (!) gezahlt haben, haben Sie dem Vergleichsangebot durch schlüssiges Handeln (konkludent) zugestimmt.

Mit Abschluss des Vergleiches und Zahlung ist die Sache erledigt. Demnach sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Zahlungen zu leisten.

Sofern das Inkasso-Unternehmen bei Abfassung des Einigungsangebotes im Irrtum über die tatsächliche Höhe der Forderung war, könnte dieses möglicherweise die Erklärung wegen Erklärungsirrtums anfechten.

Eine solche Anfechtung muss jedoch unverzüglich nach Aufdeckung des Irrtums erfolgen.

Nach Ihrer Schilderung ging Ihnen das letzte Schreiben des Unternehmens über einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist zu. Von einer unverzüglichen Anfechtung kann hier nicht mehr die Rede sein.

Darüber hinaus scheint eine Anfechtung in dem Schreiben nicht erklärt worden zu sein.

Ich rate Ihnen daher, letztmalig unter Hinweis auf das Einigungsangebot schriftlich gegenüber dem Inkasso-Unternehmen weitere Zahlungen abzulehnen.

Für weitere anwaltliche Hilfe stehe ich Ihnen im Streitfall natürlich gern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.07.2008 12:49:08

Sehr geehrter Herr Lattreuter,

wir hatten ja heute schon einmal miteinander telefoniert. Das zusenden der Unterlagen per Fax ist zu umfangreich, weshalb ich diese heute per Post auf die Reise schicke.

Bitte lassen Sie mir vorab noch die Vollmacht zukommen, damit ich diese gleich mit schicken kann.(*****)

Danke
*****

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.08.2008 09:28:39

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Unterlagen habe ich dankend erhalten.

Die weitere Vorgehensweise werden wir telefonisch und per Email besprechen.


Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -

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