Erschöpfungsgrundsatz
21.08.2007 09:42 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
ich habe vor ein kleines Gewerbe mit Originalen Designerklamotten (Burberry, cavalli,Prada, Lacoste,Fendi.....)zu starten in Form eines Outletonlinestore bei Ebay, meine Ware würde ich größtenteils aus Restposten, Überproduktionen..... beziehen. Nun ist es oft so, daß Restposten bereits durch meherere Händlerhände gewandert sind. Muß ich lt. dem Erschöpfungsgestz bei einer Kontrolle alle Händlerstationen aufführen und am Ende den authorisierten Distributor nennen können? Was muß ich den Händler fragen bevor ich Ware ordere, in bezug auf den Erschöpfungsgrundsatz?
Giltet der Erschöpfungsgrundsatz für alle EU-Länder gleich? Ich habe vor, Artikel auch in Italien, Spanien und Frankreich einzustellen.
Ist es ratsam,in einer Ebayauktion anzumerken daß die Ware offiziell nach dem Erschöpfungsgrundsatz vertrieben wird, um die Auktion vor eine Löschung zu schützen?
Freue mich auf kompetente Auskunft








