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Frage geschrieben am 13.01.2012 09:05:07

Erschliessungsvertrag für Bauvorhaben

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 58,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 544
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Vor dem Bau eines Eigenheimes habe ich für die Erschliessung des Grundstücks einen Vertrag zu einem Pauschalpreis abgeschlossen.

In dem Vertrag wird speziell und wörtlich aufgeführt:
"Erschließung aller Medien (Wasser;Strom;GAS u.s.w.)incl. Anschluß der Zähler im Haus"

Auf Grund der Heizungswahl entfällt aber jetzt der Gasanschluß gänzlich.
Ich möchte die vom Erschliesser im Vertrag kalkulierten Kosten für den Gasanschluss erstattet haben. Ist das möglich? Zur Ermittlung der evtl. kalkulierten Kosten habe ich mir parallel ein Angebot des örtlichen Versorgers besorgt.

Es gibt noch keinen Termin für den Beginn der Erschliessung und es haben bezüglich Gasanschluß noch keinerlei Vorarbeiten stattgefunden und sind auch noch keine Unterschriften bei örtlichen Versorgern geleistet worden.

vielen Dank



Antwort geschrieben am 13.01.2012 09:55:15
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage nach einer Verpflichtung für einen Gasanschluss richtet sich nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG).

Hiernach ist der Versorger verpflichtet, Ihnen einen Gasanschluss zur Verfügung zu stellen.

Es besteht jedoch nicht die Verpflichtung diesen auch abzunehmen, wenn die Versorgung anderweitig ausreichend gesichert ist und keine weiteren Grundstücke am Gas-Bedürfnis mit dran "hängen" und eine eventuelle Nachrüstung technisch machbar ist (was in aller Regel der Fall sein dürfte).

Aus diesem Grund sollten Sie den Erschließer auf die neuen Umstände hinweisen und um eine erneute Kalkulation bitten.

Wenn sich der Erschließer nunmehr auf die vertragliche Grundlage beruft, können Sie ihm § 649 BGB entgegenhalten, wonach der Besteller jederzeit die Möglichkeit besitzt, ein beauftragtes Werk zu kündigen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

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Erschliessungsvertrag für Bauvorhaben | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-15
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