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Frage geschrieben am 05.04.2011 15:09:21

Ersatzdienst und das neue WPflG

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 850
Hallo,

ich leiste seit ende des Jahres 2009 meinen Ersatzdienst beim DRK ab.

Mit der Verkürzung des Wehrdienstes von 9 auf 6 Monate konnte man den Antrag stellen den Ersatzdienst von 6 auf 4 Jahr zu verkürzen.

Meine Frage ist was passiert nun mit den Ersatzdienstleistenden wo doch die Wehrpflicht abgeschafft wurde?

Wenn ich nach altem Gesetz meinen Ersatzdienst abbreche würde mich das Kreiswehrersatzamt zum Wehrdienst herran ziehen. Dies ist doch nun nicht mehr möglich oder sehe ich das falsch?

Besteht die möglichkeit aus dem Ersatzdienst rauszukommen ohne weitere verpflichtungen?

Gruß Hoyer


Antwort geschrieben am 05.04.2011 16:08:23
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Leider müssen Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass vorerst alles beim alten bleibt.

Zum einen soll die Wehrpflicht nicht abgeschafft, sondern ausdrücklich nur ausgesetzt werden,zum anderen soll dieses voraussichtlich erst ab dem 1. Juli 2011 der Fall sein.

Ob dieses gegebenenfalls noch verschoben wird oder es hier noch Änderungen gibt, kann erfahrungsgemäß im Vorfeld schlecht gesagt werden.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E623BE7711422485FAD399811217F5118~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Sofern Sie vorzeitig den Ersatzdienst abbrechen sollten, würden Sie grundsätzlich zwar nicht direkt zum Wehrdienst müssen, würden aber voraussichtlich automatisch zum Zivildienst herangezogen werden.

Dieses ist nach wie vor möglich.

In Bezug auf den Ersatzdienst ist weiterhin anzumerken, dass sicher voraussichtlich auch mit dem Ersatzdienstleister (z.B. DRK) einen Vertrag geschlossen haben werden, so dass Sie nicht ohne weiteres aus dem Vertrag herauskommen, es sei denn durch eine Kündigung,sofern der entsprechende Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht.

Dieses entbindet Sie aber grundsätzlich dann nicht von der Ableistung des Zivildienstes.

Alles andere muss die Zukunft zeigen, da wie bereits oben ausgeführt seitens der Regierung lediglich Ankündigungen vorliegen und noch keine gesicherten Tatsachen geschaffen worden sind.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

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