Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Grenzbebauung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Frühjahr 2005 errichteten wir auf unserem Grundstück ein Nebengebäude mit insg. 19,4 m², welches mit einer Trennwand in 2 Räume mit jeweils separatem Eingang geteilt ist. Aus Unwissenheit steht dieses Nebengebäude nicht auf der Grenze zum Nachbargrundstück sondern etwa einen halben Meter von der Garage des Nachbarn, welche direkt auf der Grenze steht und den Blick auf das Nebengebäude für den Nachbarn versperrt, entfernt. Der Nachbar klagte im Juni 2006 auf Einhaltung der Bauordung. Von dritter Seite wurde uns gesagt, dass wir unser Nebengebäude, da es durch eine Trennwand zweigeteilt ist und auch 2 Eingänge besitzt, in zwei Nebengebäude umwandeln können:
Der Richtung Nachbargrenze liegende Teil wird bis zur Grundstücksgrenze erweitert ( = 18 m² ) und als nicht genehmigungspflichtiger Grenzbau erklärt. Die andere Hälfte ( = 11,8 m² ) wird dem Landratsamt als nicht Grenzbau zur Genehmigung vorgelegt. Hierbei ist zu sagen, dass die Nachbarn von diesem Nebengebäude ausdrücklich keine Grenzbebauung wünschen.
1.
Ist dies so möglich? Gibt es weitere Alternativen?
2.
Falls der klagende Nachbar eine Duldung des Nebengebäudes in seiner jetztigen Form aussprechen würde - könnte er diese Duldung jederzeit und beliebig widerrufen?
Vielen Dank.
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Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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