Erneute Beantragung Elternzeit innerhalb des 2 -Jahreszeitraumes und Verlängerung
| 20.09.2010 16:50 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maik Elster
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Guten Tag,
nach Geburt unseres Sohnes im August 2009 teilte ich meinem AG ( über 15 AN ) mit, dass ich Elternzeit bis 01/2011 nehme. Mein Mann informierte seinen AG ( über 15 AN ) über seinen Elternzeitwunsch von 2 Monaten unmittelbar nach Geburt und kehrte Mitte Oktober 2009 wieder an seinen Arbeitsplatz zurück.
Mittlerweile hätten wir gerne folgende Änderung - ich möchte meine Elternzeit um 3 Monate verlängern, also bis Ende April 2011, wenn ich richtig informiert bin, brauche ich dazu die Zustimmung meines AG. Wie muss so ein Verlängerungsschreiben aussehen, muss ein Grund genannt werden ( kein Kindergartenplatz ... ? ), Frist ?
Mein AG hat mir freundlicherweise bescheinigt, dass ich das dritte Jahr Elternzeit bis zur Vollendung des 8 Lj. meines Sohnes aufheben könne. Verwirke ich diese Möglichkeit mit einem Verlängerungsantrag ?
Nun zur Hauptfrage, mein Mann möchte dann im Anschluss, also ab Mai 2011 bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres unseres Sohnes Elternzeit nehmen. Ist dies ein zweites Mal möglich, er hatte bereits 2 Monate nach der Geburt Elternzeit.
Kann er innerhalb des "2 Jahres-Zeitraumes" dennoch ab Mai 2011 in Elternzeit ohne Zustimmung des AG gehen oder trifft dies erst zu, wenn der 2 Jahreszeitraum beendet ist und das dritte Jahr "gewählt" werden kann ? Dann wäre es wahrscheinlich sinnvoller, dass ich bis August 2011 beantrage, damit er dann das letzte Jahr Elternzeit ohne Zustimmung des AG nehmen kann ?
Bis wann muss er seinen Arbeitgeber schriftlich informieren ?
Vielen Dank für eine Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
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