Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 31.01.2012 12:36:17

Erneuerung einer Hofüberdachung, die am Haus des Nachbarn angebracht ist

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 637
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 93 weitere Antworten zum Thema Nachbarn.
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Eigentümer eines Einfamilienhauses in Baden-Württemberg. In unserem Innenhof ist derzeit eine Überdachung von ca. 5 Metern Länge am Nachbarhaus angebracht, um einen Teil unseres Grundstückes zu überdachen. Diese Überdachung war dort schon vor unserem Einzug vor ca. 20 Jahren angebracht. Anbringungsdatum unbekannt. Die Überdachung ist mit Dübeln und Schrauben im Mauerwerk des Nachbarhauses befestigt und liegt auf der Rückseite des Nachbarhauses – unserem Nachbarn entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Diese Überdachung ist und war auch nie ein Thema oder Problem mit dem Nachbarn. Nun soll diese Überdachung erneuert werden, da die bestehende Überdachung nun marode ist. Die Arbeiten übernimmt eine Firma, die sehr professionell ist. Die bestehende Überdachung wird abgebaut und eine neue wird angebracht, dazu muss neu gebohrt, gedübelt und verschraubt werden. An der Breite der Überdachung ändert sich nichts. Vorsorglich möchte ich folgende Fragen beantwortet haben:

1. Habe ich die Verpflichtung, meinen Nachbarn darüber zu informieren?
2. Hat er sogar ein Vetorecht bzw. welche Rechte hat er?
3. Welche Rechte habe ich?

Bisher habe ich keine Diskussion mit meinem Nachbarn und möchte mich vorsorglich über die rechtliche Situation informieren.

Danke.


Antwort geschrieben am 31.01.2012 15:25:25
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Sie sind grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Nachbarn berechtigt, die Überdachung an seinem Eigentum zu befestigen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, hat der Nachbar einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch und kann verlangen, dass die Überdachung von seiner Wand gelöst wird. Diese Ansprüche folgen aus § 1004 BGB. Ein gesetzliches Befestigungsrecht gibt es in Ihrem Bundesland nur für Schornsteine und Lüftungsleitungen, § 7c NRG.

Da Sie mitteilen, dass die Situation bereits seit 20 Jahren besteht, ist der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch mittlerweile verjährt. Nach überwiegender Ansicht unterliegt der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch der dreijährigen Verjährungsfrist. Falls der Nachbar also die Entfernung der aktuell bestehenden Überdachung verlangen würde, könnte Sie sich auf die Einrede der Verjährung berufen und das Beseitigungsverlangen damit zu Fall bringen.

Anders sieht die Situation aber bei einer Entfernung der vorhandenen Überdachung und der Neuherstellung des an sich rechtswidrigen Zustandes aus. Bei einer Neuerrichtung beginnt eine neue Verjährungsfrist. Ist der Nachbar also nicht mit der neuerrichteten Überdachung einverstanden, kann er die Beseitigung verlangen.

Eigene Rechte auf eine Neuerrichtung, etwa aus Bestandsschutz o.ä., haben Sie nicht. Vom Gedanken des Bestandsschutzes gedeckt sind allenfalls Instandhaltungsarbeiten, aber kein Neubau. Sie sollten sich daher in jedem Fall mit dem Nachbarn abstimmen und seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme einholen, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, dass der Nachbar eine Beseitigung der Neukonstruktion und/oder Schadensersatz fordert.

Eine Bewertung der baurechtlichen Rechtmäßigkeit kann an dieser Stelle mangels hinreichender Angaben nicht erfolgen. Ich gehe davon aus, dass insoweit keine Probleme bestehen, die Sie die Frage in der Kategorie Nachbarrecht eingestellt haben, ggf. muss dazu eine weitergehende Überprüfung erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2012 16:10:33

Hallo Herr Matthes,

vielen Dank für Ihre Hilfe.

Reicht es aus, wenn ich die Zustimmung mündlich vom Nachbarn unter Zeugen erhalte?

Danke.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 16:53:40

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich wäre dies ausreichend.

Zu Beweiszwecken sollten Sie sich die Zustimmung aber schriftlich geben lassen, da sich der Zeugenbeweis als schwierig herausstellen kann, je mehr Zeit seit dem gemeinsamen Gespräch vergangen sind. Ein sicherer Nachweis ist dann u.U. nicht möglich, wenn der Zeuge nicht mehr zur Verfügung steht, sich nicht erinnert oder ggf. unsicher aussagt.

Mit freundlichen Grüßen



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Erneuerung einer Hofüberdachung, die am Haus des Nachbarn angebracht ist | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-02-02
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Sehr schnell, klar, kompetent, hilfreich. Konnte die Angelegenheit nach seinem Rat noch am gleichen Tag zur Zufriedenheit klären. Vielen Dank, weiter so.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Matthes direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Nachbarschaftsrecht letzten Monat:

19
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Erneuerung   Hofüberdachung   Haus   Nachbarn   angebracht