DE Frage geschrieben am 13.03.2010 13:08:22

Betreff: Ermittlverf. wg. Kauf unverzollter Zigg. Anwalt besser in Wohnort- od. Gerichtsnähe


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 479
Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der Steuerhehlerei ist ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet worden. Hiervon erhielt ich vorgestern durch die angeordnete Durchsuchung meiner Wohnung Kenntnis.

Es geht um den Ankauf unversteuerter und unverzollter Ziggaretten über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) von einem Mitbeschuldigtem, der diese aus Polen verbracht haben soll.

Das Ermittlungsverfahren findet am Amtsgericht Neubrandenburg statt, ich wohne im südlichen Nordrhein-Westfalen.

Ich würde gerne wissen, ob es im Hinblick auf relevante Faktoren wie

- entstehende Kosten/Reisekosten
- bestehende Kontakte zw. RA und Gericht
- Kommunikation
- evtl. von mir nicht genannte, jed. ebenfalls relevante Faktoren

vorteilhafter ist, einen Anwalt in Wohnortnähe oder in der Nähe des Amtsgerichts zu suchen.

Für Ihre informative Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Die-Ratsuchende


Antwort geschrieben am 13.03.2010 14:06:27
Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrte Fragestellerin,

nach § 374 II AO ( Abgabenordnung ) ist der gewerbsmäßige Schmuggel von Zigaretten nicht mit einer unerheblichen Strafe bedroht und zwar mit Freiheitsstrafe von sechs bis zu 10 Jahren, in minderschweren Fällen mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Demzufolge ist Ihre Tatbeteiligung ausschlaggebend für die Bemessung der Strafe.

Ein Anwalt in Wohnortnähe, der die Ermittlungsakte zur Einsicht anfordern kann,wäre sicher zunächst für Ihre Verteidigung sinnvoller, da verschiedene Besprechungstermine notwendig sind und die Verteidigungsstrategie im Einzelnen ausgearbeitet werden muss. Die Beauftragung eines Anwaltes in Neubrandenburg wäre zwar von den Kosten günstiger, andererseits müssen Sie beachten, dass mehrere Besprechungstermine notwendig sind und insofern entsprechende Reisekosten auf Ihrer Seite entstehen würden. Zu beachten ist allerdings, dass ein Anwalt vor Ort oft guten Kontakt zu den Ermittlungsbehörden bzw. zu dem Richter hat, zumindest kennt er dessen Eigenarten.
Ich denke, dass es für Sie zunächst praktikabler wäre, einen Anwalt in Ihrer Nähe zu beauftragen. Es sollte zunächst die Ermittlungsakte eingesehen und alsdann entschieden werden, ob noch ein Kollege in Neubrandenburg beauftragt werden muss.

Für eine Rückfrage stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa

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