Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung
24.12.2006 18:20 |
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Verkehrsrecht
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Mir wird zu Last gelegt von der Staatsanwaltschaft:
Sie hielten mit Ihrem PKW an der Einmündung einer Nebenstraße auf eine Hauptstraße, um auf diese aufzufahren. Während Sie sich nach links auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr auf der Hauptstraße konzentrierten, übersahen Sie die von rechts auf den Fußweg kommende Zeugin, die zur Überquerung vor Ihr Fahrzeug trat, und fuhren an. Infolge dessen kollidierten Sie mit der Fußgängerin, welche dadurch eine erhebliche Verletzung am linken Knie erlitt,
strabar als
Fahrlässige Körperverletzung gemäß §§ 229, 230 StGB.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt,
gemäß § 153 a Abs. 1 Strafprozeßordnung von einer Erhebung der öffentlichen Strafe abzusehen, wenn Sie
1. der vereinfachten Verfahrensreglung zustimmen
2. folgende Auflagen erfüllen: Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer Sozialen Einrichtung
Wenn Sie es fristgerecht einhalten (welches als Zustimmung gilt), dann erfolgt weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Verkehrszentralregister. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht im Führungszeugniss eingetragen. Bei Erfüllung kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.
PS: Text wurde gekürzt, es wurden nur noch die wichtigsten Sachen erwähnt, wegen Anonymität ;-)
Soa, jetzt habe ich mal folgende Fragen zu diesen netten schreiben:
1. Wenn ich auf diese Schreiben eingehe, dann ist es doch wie ein Schuldeingeständniss zu der Tat, wo ich mir doch sicher bin das ich wenigstens nur eine Teilschuld habe, da die Fußgängerin doch auch hätte warten können, außerdem gab es auch kein Fußgängerüberweg an dieser Stelle und ich stand an einen Stoppschild.
2. Wenn ich das Schreiben auf den einachen Weg abarbeite, könnte es passieren das ich danach noch mit was rechnen muss, oder ist es dann wirklich komplett erledigt.
3. Hätte es vielleicht einen Sinn gegen so etwas vorzugehen, also Gegenmaßnahmen zu unternehmen?
4. Wie sieht es Versicherungstechnisch aus, wenn das Verfahren eingestellt wird und ich es so löse dann habe ich doch keine 100%-Schuld, oder doch?? Oder untersuchen die Versicherungen das in einen Extraverfahren??
5. Wer kann mir einen SInnvollen Tip geben ;-)
Vielen Dank im vorraus und Frohe Weihnachten noch ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Kaskowski
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