Frage geschrieben am 15.09.2007 03:03:00Ermittlungsverfahren wegen Sozialhilfebetruges
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status:
Geschlossen | Aufrufe: 1178
Mir wird vorgeworfen das Arbeitsverhältnis meines Mannes der ARGE nicht gemeldet zu haben. Ich hatte die ARGE zunächst telefonisch und dann schriftlich davon unterrichtet. Die Arge behauptet aber nie etwas weder telefonisch noch schriftlich erhalten zu haben.Leider habe ich aber auch keine Beweise mehr, da ich in der zwischen Zeit einen neunen PC gekauft habe.. Daher hatte ich den Fortzahlungsantrag auch nur mit keine Änderungen ausgefüllt. Es wird mir vorgeworfen nicht alle Bankkonten angegeben zu haben, und ebenfalls daß ich angegegen hätte daß mein Mann von Juni bis Nov 2005 arbeitslos ohne Bezüge war, leider hatte ich mich da am Datum geiirt,es war 2004 anstatt 2005. Ich habe im März 2006 eine Rückzahlung erhalten, und dann die Lohnbescheinigungen meines Mannes eingereicht, wo dann die Differenz verrechnet wurde. Soll ich die Stellungnahme unterschreiben? Und den Betrug der ja nicht wissentlich geschehen ist zugeben? Was passiert jetzt weiter. Ich will nämlich nicht ins Gefängnis oder Vorbestraft sein, da ich 4 kleine Kinder habe wobei zwei davon schwerst geistig und körperbehindert sind.
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