Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.01.2010 09:25:45

Ermittlungsverfahren wegen Betrug im Sinne des § 263a StGB

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3647
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 297 weitere Antworten zum Thema Betrug.
Guten Tag,

habe einen Brief vom Polizeirevier bekommen, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren geführt wird mit folgende Beschuldigung:
Verstoß § 263a StGB, Einwirken auf Datenverarbeitungsabläufe.

Vor etwa einem Jahr habe ich bei eBay eine Unlockkarte von einem ebay-Händler gekauft. Deswegen habe ich diesen Brief bekommen. Dem Brief ist ein Formular zur schriftlichen beschuldigtenbelehrung beigefügt, die ich ausfüllen soll und zurückschicken soll. Ich kann aber auch die Aussage verweigern. Ausserdem steht in dem Brief, auch wenn ich die Aussage verweigere, soll ich die Unlockkarte innerhalb von 2 Wochen zurückschicken, sonst wird beim Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss beantragt.

Können Sie mir bitte raten was ich in dem Fall am besten tun soll?

Danke.

MfG


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.01.2010 10:34:51
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Oliver Kremer
Remigiusstr. 21, 50937 Köln, Tel: (0221) 413073, Fax: (0221) 417593
Fachanwalt Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Internet und Computerrecht
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage zielt darauf, was Sie in Ihrer konkreten Situation tun sollen. Die Antwort ist recht einfach: suchen Sie bitte einen Strafverteidiger auf und lassen sich beraten. Geben Sie keine eigenen Erklärungen ab. Die Abgabe der Karte bei der Polizei ist sicherlich sinnvoll. Aber auch insofern sollten Sie sich beraten lassen.

Ggf. macht man sich strafbar, wenn man die SIM-Sperre umgeht. Sei es durch aufspielen einer neuen/anderen Firmware auf das Telefon oder eben durch die Benutzung einer „Unlock"-Karte, die im einfachsten Fall schlicht unter die eigentliche SIM-Karte eingelegt wird. Die Bandbreite der relevanten Straftatbestände reicht vom „Ausspähen von Daten" (§ 202 a StGB) über „Datenveränderung" (§ 303 a StGB) und „Computerbetrug" (§ 263 a StGB) über die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" (§ 106 UrhG) bis hin zur „Geheimnishehlerei" gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Welche Vorschriften letztlich einschlägig sind hängt nicht zuletzt von der eingesetzten „Unlock-Technik" ab.

Aber: Letztlich ist alles eine Frage der Nachweisbarkeit. Haben Sie die Karte denn wirk-lich auch erhalten? Haben Sie die Karte verwendet? Wären die Voraussetzungen für einen „legalen Unlock" (z. B. nach 2 Jahren Vertragslaufzeit) gegeben? Wussten Sie überhaupt, dass Sie sich strafbar machen können, wenn Sie eine derartige Karte (nochmal) verwenden?

Ihre Schilderung klingt so, als wäre die Polizei nur deshalb auf Sie gekommen, weil man sehen konnte, dass Sie bei eBay einen Vertrag geschlossen haben. Nun, dies alleine kann jedenfalls nicht strafbar sein.

Mit der Unterstützung eines Strafverteidigers kommen Sie vielleicht sauber aus der Sache raus.

Abschließend noch ein Hinweis: Die Behörden erwirken ggf. wirklich einen Durchsu-chungsbeschluss und laufen dann bei Ihnen auf! Das gilt unabhängig davon, was man Ihnen am Ende nachweisen kann. Daher nochmal: Lassen Sie sich beraten.

Ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und natürlich auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage.


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

40
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Ermittlungsverfahren   Betrug   Sinne   263a   StGB