Mein Bruder hatte mal vor langem in einem Forum ein Angebot für ein Online Rollenspiel gesehen, was ca. 10 Euro billiger war als auf dem Markt.
Die Bewertungen dieser Person, die das Angebot erstellt hatte waren 100% vertrauenswürdig.
Allerdings sollte man dort per Paysafecard bezahlen (wie sich rausstellte, ein anonymes zahlungsmittel).
Außerdem musste man der Person die Accountdaten geben damit diese Person, dann dem Account den Bonus(es war ein Upgrade von der Test zur Vollversion des Spiels)
gab der im Angebot aufgelistet war.
Mein Bruder da er so gutgläubig war, nahm das Angebot an, kaufte eine Paysafecard und gab der Person den Code und die Accountdaten.
Nach einer kurzen Zeit war das Upgrade auf dem Account und alles hat wunderbar geklappt. Für ihn sah alles normal und seriös aus.
Der Ablauf:
Mein Bruder hatte vor längerer Zeit einen Brief von der Polizei bekommen, indem er als Zeuge im Fall eines Computerbetrugs bestellt wurde.
In dem Brief stand ein Verhörungstermin drin, den er allerdings auf Rat eines Anwaltes nicht wahrgenommen hat.
Der Fall ging daraufhin zurück zur Polizei die ihn weitergab an die Staatsanwaltschaft.
Dort bekam er dann eine Vorladung als nun Beschuldigter, bei der er auch nicht erschienen ist, da sich sein Anwalt eingeschalten hat und ab dem
Zeitpunkt meinen Bruder vertrat.
Vor kurzem hat sein Anwalt dann Akteneinsicht beantragt in der er dann erfuhr, es geht um das obige Online Rollenspiel bei dem jemand drittes für
dieses Upgrade bezahlt hat und nicht diese Person die das Angebot in das Forum gestellt hat (Faken). Außerdem wurden auch mehrere IPs
gespeichert die alle von meinem Bruder waren und auch sein Name + Anschrift standen in dem Account.
Allerdings sind die IPs nur vom einloggen in das Spiel(normales spielen), er ist ja der Accountbesitzer. Vom Betrug (die IP des Betrügers) der
dort dieses Upgrade gemacht hat, gibt es keine Auflistung oder ähnliches.
Sein Anwalt hatte ihm dann gerate am Besprechungstermin (29.04) am Donnerstag, Beweise zur Bezahlung mitzunehmen oder etwas ähnliches was ihn entlasten könnte.
Allerdings gibt es diese Paysafecard nicht mehr da es nur ein stück Papier war auf dem eine Nummer stand, was er weggeworfen hatte oder ähnliche Sachen.
Die Höhe des Betrugsfalles ist unter 100 Euro.
Jetzt ist meine Frage, wie kann er beweisen dass er nichts Unrechtes gemacht hat? Wie sehen Sie seine Chancen in dieser Sache?
Bitte um eine eilige Anwort.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.04.2010 19:21:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Beweisen bedeutet, dass der Staatsanwalt oder der Strafrichter eine Überzeugung hinsichtlich des Ablaufs eines Handlungsgeschehens gewinnt.
Vor diesem Hintergrund ist Schweigen keine effektive Verteidigung, sondern Ihr Bruder muss die sog. Flucht nach vorne antreten und den Ermittlungsbehörden die Handlung so zu schildern wie sie sich tatsächlich abgespielt hat.
Das ist der einzige Weg aus dem "Schlamassel" herauszukommen. Da der eingetretene Schaden mit EUR 100,00 relativ gering ist, ist ohnehin mit keiner einschneidenden Sanktion zu rechnen.
Die Aussichten für eine Verfahrenseinstellung kann ich seriöserweise von hier aus nicht beurteilen.
Das kann nur ein Verteidiger, der Akteneinsicht genommen hat und positive Kenntnis vom Ermittlungsstand und der Beweislage hat.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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