Ermittlung Pfändungsbetrag bei Rentenbezug in der Privatinsolvenz
| 12.07.2012 12:17 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwältin Maike Domke
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Berechnung Pfändung bei Rentenbezug
Seit Juli 2011 befinde ich mich als Witwer in der Privatinsolvenz und beziehe bis Juni 2013 ein Vorruhestandsgehalt meiner Firma. Der pfändbare Anteil dieses Gehalts wird seit dem unter Berücksichtigung einer unterhaltspflichtigen Person (mein jüngster Sohn studiert noch bis mindestens 2014) und den Betrag meiner privaten Krankenversicherung vom Gehalt abgezogen. Mir bleiben dennoch ca. 2.787 €. Basis der Berechnung ist das NETTO-Gehalt,
also nach Steuerabzug. Beachten Sie den ANHANG.
Ab August 2013 gehe ich in Rente beziehe ich folgende Rentenbezüge:
a)gesetzliche Rente ca. 1.900 €
b)Witwerrente ca. 300 €
c)Firmenrente ca. 600 €
Mein privater Krankenversicherungsbeitrag beträgt zur Zeit 502 € mtl. Von der Rentenversicherungsträger erhalte ich dafür nur einen Zuschuss von ca. 7% auf die gesetzliche Rente, in den oben genannten Beträgen (a-b) berücksichtigt. Ab 2013 sind 66% meiner Rente zu versteuern. Im Gegensatz zur Gehaltszahlung wird die Rente BRUTTO ausbezahlt und erst mit der Einkommensteuererklärung die NETTO-Rente ermittelt.
Mit welchen pfändbaren Betrag meiner Rentenbezüge (ca.) ab August 2013 muss ich rechnen unter Berücksichtigung:
1) 1 unterhaltspflichtiger Sohn
2) Krankenversicherungsbeitrag von 502 € mtl
3) NETTO-Bezugs-Ermittlung erst nach
Einkommenssteuererklärung
4) Auf Basis dieser Rentenbezüge
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