Das mir vorliegende Buch(Band 6 der gesammelten Werke von Arthur Schopenhauer- herasugegben von Paul Deussen) wurde 1923 veröffentlicht und Herr Deussen verstarb am 06. Juli 1919. Arthur Schopenhauer verstarb am 21. September 1860.
Bitte keine schwammigen Formulierungen wie "könnte erloschen sein, "vieles spricht dafür, dass es erloschen ist" oder ähnliches.
Ein konkretes "Urheberrecht erloschen am..." oder aber ein "Urheberrecht erlischt am ..." setze ich voraus und werde ein jedes Fehlen eines konkreten Datums negativ in der Bewertung berücksichtigen.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.07.2008 11:28:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christoph Domernicht
Bismarckstraße 34, 50672 Köln, Tel: 0221/283040, Fax: 0221/2830416
Medienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Zivilrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 12
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Schopenhauer und Deussen haben jeweils eigene Urheberrechte erworben, daher sind die Schutzfristen getrennt zu betrachten.Schopenhauer hat als der Autor Rechte an seinen Werken erworben, Deussen als Herausgeber der Sammlung, das bedeutet er hat Rechte an der konkreten Zusammenstellung erworben. Sofern er - ich kenne die konkrete Ausgabe nicht - als Herausgeber eigene Texte in das Werk aufgenommen hat, wie etwa Vorwort oder sonstige Anmerkungen, hat er an diesen ein eigenes Urheberrecht als Autor erworben. Für die Dauer der Schutzfrist ist diese Tatsache aber ohne Bedeutung.
Schopenhauer:
Für ihn galt das Preußische Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung vom 11.06.1837. Dieses Gesetz galt reichsweit. Es sah einen über den Tod wirkenden Urheberschutz von 30 Jahren vor. Hiernach erlosch das Urheberrecht Schopenhauers am 21.09.1890.
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken vom 11.03.1870 sprach ebenfalls einen nachwirkenden Schutz von 30 Jaren aus. Es schuf kein neues Recht, so dass die Werke Schopenhauers am 21.09.1890 gemeinfrei wurden.
Deussen:
Für ihn galt das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG)vom 19.06.1901.
Das LUG sah ebenfalls einen nachwirkenden Urheberschutz von 30 Jahren ab versterben des Urhebers und 10 Jahre ab Erscheinen vor. Mit Gesetzesänderung vom 13.12.1934 wurde die nachwirkende Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre verlängert. Nach Maßgabe dieser Gesetzesänderung reichte der Urheberschutz zugunsten der erben von Deussen bis zum 05.07.1969. Durch das Urherrechtsgesetz vom 09.09.1965 (UrhG) wurde der Urheberschutz gem. § 64 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert. § 69 UrhG regelt eine jahresbezogene Fristberechnung. Hiernach endete das Urheberrecht des Paul Deussen am 01.01.1990.
Mit freundlichen Grüßen,
Domernicht
Rechtsanwalt
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