Erlischt ein Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit?
| 22.01.2009 17:08 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maik Elster
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Guten Tag,
in 2008 war ich von Januar - August durchgehend krankgeschrieben.
Ich hatte noch 10 Tage Resturlaub von 2007, die ich eigentlich Anfang 2008 beantragt und genehmigt erhalten hatte. Diese konnte ich ja dann Aufgrund der Erkrankung zum beantragten Zeitraum nicht mehr in Anspruch nehmen.
Ich nahm an, dass diese Resturlaubstage von 2007 mir nach Beendigung der Krankheit zur Verfügung stünden (sei es nun als tatsächlicher Urlaub oder als ausgezahlter Urlaub).
Mein Arbeitgeber jedoch vertritt die Auffassung, dass Urlaub nur arbeitenden Mitarbeitern zusteht und bei längerer Erkrankung ersatzlos gestrichen werden kann - wie in meinem Fall auch geschehen - zumal ich ja auch noch den ganzen Jahresurlaub 2008 verfügen könnte.
Der Betrieb unterliegt dem IG Metall Tarifvertrag.
Ist dieses Vorgehen seitens des Arbeitgebers eigentlich rechtens?
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Frage schon im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem?
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