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Frage geschrieben am 04.06.2010 15:28:19

Erlaubte werbung?

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1170
Wir möchten ein satirisches Werbespot in Auftrag geben, in dem die Konkurrenz mit Ihrem Logo und Produkt nachteilig dargestellt wird, im Vergleich zu unserem Produkt.
Ist solcher aggressive Werbevorgang überhaupt erlaubt, oder muss man mit einer Klage und entsprechender Entschädigung danach rechnen?


Antwort geschrieben am 04.06.2010 15:34:46
Sehr geehrter Fragesteller,

von diesem Vorhaben raten ich Ihnen ganz dringend ab, denn hier wird es sich ganz sicher um einen Fall unlauterer vergleichender Werbung handeln, bei dem Sie darauf warten dürfen, dass Sie vom Markeninhaber bzw. Mitbewerber rechtlich auf Unterlassung sowie Ersatz von Schäden und Anwaltskosten in Anspruch genommen werden und im Falle des Rechtsstreits auch noch für Gerichtskosten haften.

Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA


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