Ist solcher aggressive Werbevorgang überhaupt erlaubt, oder muss man mit einer Klage und entsprechender Entschädigung danach rechnen?
Antwort geschrieben am 04.06.2010 15:34:46
von diesem Vorhaben raten ich Ihnen ganz dringend ab, denn hier wird es sich ganz sicher um einen Fall unlauterer vergleichender Werbung handeln, bei dem Sie darauf warten dürfen, dass Sie vom Markeninhaber bzw. Mitbewerber rechtlich auf Unterlassung sowie Ersatz von Schäden und Anwaltskosten in Anspruch genommen werden und im Falle des Rechtsstreits auch noch für Gerichtskosten haften.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
Als Leser können Sie
