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Frage geschrieben am 27.06.2010 13:40:39

Erlangung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei gemeinsamen Sorgerecht

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1393
Der Kindesvater (KV) und ich, als Kindesmutter (KM) haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter (5 Jahre) und sind im Begriff uns zu trennen. Zur Zeit wohnen wir noch ein der gemeinsamen Wohnung (beide sind Mieter). Nun ist es so, dass er darauf besteht unsere Tochter zu behalten und auch weiterhin in der Wohnung zu bleiben. Ich jedoch kann mir diese Wohnung nicht allein leisten und müsste ausziehen, jedoch möchte ich das nicht ohne meine Tochter tun. Noch zur Info, er ist Jurist in Anstellung und ich habe vor 2 Wochen meine berufliche Reha als Steuerfachangestellte mit Erfolg abgeschlossen, jedoch noch keine Arbeitsstelle.
Nach meinem Kenntnisstand müsste ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, um zu verhindern, dass der KV meine Tochter "behält".
Was ist der erfolgversprechendste Weg?


Antwort geschrieben am 27.06.2010 14:49:25
Sehr verehrte Fragestellerin,

wenn sie beide sich über diese Frage nicht außergerichtlich einigen können, bleibt Ihnen nur der Weg über das FamG.

Solange sie beide noch nicht getrennt leben, müssen Sie einen Antrag nach § 1628 BGB auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim FamG stellen.

Ab dem Zeitpunkt der Trennung können Sie sowohl wiederum nach § 1628 BGB den Antrag auf Zuweisung stellen, Sie können aber einen Antrag nach § 1671 BGB auf Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teiles davon beim FamG stellen. Zu empfehlen wäre jedenfalls, zunächst nach § 1628 BGB vorzugehen, da hier die grundsätzlich gemeinsam bestehende Sorge der Eltern nicht angetastet wird, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht.

Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA



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