Frage geschrieben am 27.06.2010 13:40:39
Erlangung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei gemeinsamen Sorgerecht
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1393Nach meinem Kenntnisstand müsste ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, um zu verhindern, dass der KV meine Tochter "behält".
Was ist der erfolgversprechendste Weg?
Antwort geschrieben am 27.06.2010 14:49:25
wenn sie beide sich über diese Frage nicht außergerichtlich einigen können, bleibt Ihnen nur der Weg über das FamG.
Solange sie beide noch nicht getrennt leben, müssen Sie einen Antrag nach § 1628 BGB auf Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim FamG stellen.
Ab dem Zeitpunkt der Trennung können Sie sowohl wiederum nach § 1628 BGB den Antrag auf Zuweisung stellen, Sie können aber einen Antrag nach § 1671 BGB auf Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teiles davon beim FamG stellen. Zu empfehlen wäre jedenfalls, zunächst nach § 1628 BGB vorzugehen, da hier die grundsätzlich gemeinsam bestehende Sorge der Eltern nicht angetastet wird, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
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