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Frage geschrieben am 25.10.2011 19:03:36

Erklärung Auszug aus VZR

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 638
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
hallo,

ich wurde wegen fahren ohne fahrerlaubnis bestraft..

Wollte nun meinen Autoführerschein machen und die Führerscheinstelle sagt ich soll vorher eine MPU machen.

Habe mir gleichzeitig nur mal zum Spaß eine Auskunft aus dem VZR schicken lassen und dort steht folgender wortlaut:

1.Es wurde folgende Entscheidung getroffen:
Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis

2.Rechtsgrundlagen für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
§ 2 Abs. 2 StVG

3.Die Entscheidung betrifft folgende Fahrerlaubnis/klassen:
Deutsche allgemeine Fahrerlaubnis (2. EU-FS Richtlinie) der Klasse B

4.Entscheidungsgründe für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis:
551 - Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.

Nach meinem Verständnis nach betrifft die MPU ausschließlich die Führerscheinklasse B ?

Bedeutet das, das ich theoretisch alle anderen Führerscheinklassen ohne MPU beantragen könnte?

Wäre mir doch etwas suspekt aber fragen kann man ja mal :-)

Hoffe sie können da etwas Licht ins Dunkle bringen..
MFG


Antwort geschrieben am 25.10.2011 20:58:59
Rechtsanwältin Caroline Tischendorf
Grietgasse 22, 07743 Jena, Tel: 036414787808, Fax: 036414787809
Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Ordnungswidrigkeiten
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Sehr geehrter Herr Ratsuchender.

vielen Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.

Sie werden keine Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU erhalten.

Aus folgenden Gründen:

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis anderer Klasse wird gem. § 2 Abs.2 Nr.3 und Abs.8 StVG Ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vorausgesetzt.
Die Eignung wird in § 2 Abs. 4 StVG wie folgt definiert: "Geeignet zum Führen von Kfz ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."
Nach Ihrem eigenen Sachvortrag sind Sie demnach ungeeignet zum Führen eines Kfz.

Somit würde Ihnen auch die Erteilung einer Fahrerlaubnis anderer Klasse versagt.

Ihre Eignung zum Führen von Kfz wird erst wieder als gegeben angesehen, wenn Sie die MPU bestehen. Dies gilt für die Erteilung der Fahrerlaubnis jeder Klasse.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Caroline Tischendorf
Rechtsanwältin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Erklärung Auszug aus VZR | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-26
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