Erklärungspflicht des Rechtsanwalts bzgl Einigungsgebühren
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Eva Feldmann
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Bei meinem Fall geht es um eine Rechnung, die ich von meinem Anwalt bekommen habe. Prinzipiell ist die Rechnung, wenn man von dem 1.3 und 1.5 Satz des RVG ausgeht, inhaltlich in Ordnung.
Problematisch ist, dass ich gar nicht wusste, dass noch mal Kosten anfallen werden!
Der Fall gestaltet sich so: Ich hatte mal als 18-jähriger Arbeitsloser für meinen Vater einen Kredit (für seine Wohnung, 230.000 DM und ohne Sicherheiten) mit unterschrieben und das Ende vom Lied war, mein Vater hat sich finanziell übernommen und es blieb eine Restschuld von 50000 DM. Die Bank hatte praktischerweise kurz danach einen Vollstreckungsbescheid, und aus Unwissenheit glaubte ich meinem Vater, dass die Schuld beglichen sei. Ich habe auf den Bescheid nicht reagiert.
11 Jahre später meldete sich die Bank und wollte 45000 Euro von mir haben (obwohl der Großteil der Zinsen verjährt war, Hauptforderung 23.000 €).
Ich habe einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftrag, der bei seinem ersten Schreiben schon die Hoffnung geweckt hat, dass die Forderung sittenwidrig sei und wir dagegen vorgehen könnten. Es stand ganz detailliert drin, welche Fälle eintreten können und was auf mich finanziell und generell zukommen kann, bis auf eins: Auf eine Einigung kommen noch recht hohe Kosten auf mich zu!
Wir haben die Gegenseite angeschrieben und die boten uns 8000 Euro an. Ich habe meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich quasi mittellos bin und diese Summe keineswegs aufbringen kann. Nach weiterer Korrespondenz mit der Gegenseite bekamen wir ein Vergleichsangebot von 5000€. Da es mir langsam zu bunt wurde, schrieb ich dem Anwalt, dass ich maximal 3000€ aufbringen könnte und wir doch Klage erheben sollten.
Als Antwort kam, dass ich den Rest der ersten Gebührenrechnung (Prüfung von PKH bis Klageerhebung hieß es) und aufgrund des bestehenden Prozessrisikos sollte ich doch besser die 5.000 € zahlen, um Rechtsfrieden und Schuldenfreiheit zu erlangen. Ich bin niemals davon ausgegangen, dass ich dabei noch über 2500€ an ihm zu zahlen habe! Ich habe mich im privaten Kreis anderweitig verschuldet um diese 5.000 € aufzutreiben und habe ihn angeschrieben, dass ich das Angebot annehme. Ich habe ihm auch geschrieben, dass ich gerne sein restliches Honorar von 250€ zahle, ich dachte das sei dann die Abschlussrechnung. Am Abend habe ich ihn noch mal angerufen, ob die Geschichte dann auch komplett durch ist, kurzes Gespräch von vielleicht mal 1 oder 2 Minuten. Er sagte ja. Ich habe während der ganzen Zeit mit dem Anwalt vielleicht 3 oder 4 mal telefoniert.
Ich habe gestern von ihm meine Unterlagen, die Vollstreckungsbescheide und eine saftige Restrechnung von über 2500€. Die beiden ersten Zahlungen hat er als Vorschusszahlungen aufgeführt.
Wäre dieser Anwalt nicht verpflichtet gewesen, mir spätestens nach Erkenntnis, dass ich mittellos bin bzw. die 5000€ kaum aufbringen kann oder beim letzten Telefonat aufklären müssen, dass da noch Kosten auf mich zukommen? Einen Vergleich von 8000€ hätte ich der Bank auch selbst anbieten können! Bei 8000€ hätte ich auch eher Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen und eine Klage angestrebt.
Muss ich jetzt die Rechnung zahlen, oder hätte der Anwalt mich informieren müssen?
Vielen Dank!









