365.030
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
780 Besucher | 5 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Erhebliche Arbeitsleistungen während nichte...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Erhebliche Arbeitsleistungen während nichte...

Erhebliche Arbeitsleistungen während nichtehelicher Partnerschaft.


09.09.2011 15:24 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 2 Stunden

Ich führe seit ca 5 Jahren eine partnerschaftliche Fernbeziehung ohne Trauschein. Mein Arbeitsplatz liegt ca 150 km entfernt und dort habe ich auch noch meinen Hauptwohnsitz.
Meine Partnerin hat vor ca 3 Jahren eine alte, dreigeschossige Immobilie erworben, die voll in ihrem Besitz ist.
Im Vertrauen auf den Fortbestand dieser Partnerschaft habe ich den gesamten Um- und Ausbau dieser Immobilie übernommen und ca 2500 Arbeitstunden investiert (inklusive eigenem, teils hochwertigen Arbeitsgerät) Die dadurch entstandene Wertschöpfung schätze ich auf ca 40.000.- Euro. Ich erhielt von ihr dafür die mündliche Zusage, dort für die Zukunft mietfrei wohnen zu dürfen.
Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Mai 2011 wurde die Partnerschaft von ihr beendet und somit ist ein mietfreies Wohnen für mich nicht mehr möglich. Leider existieren keinerlei schriftliche Vereinbarungen darüber - allerdings kann ich sämtliche Arbeiten detailliert auflisten und mit Fotos belegen.
Ist es mir möglich, diese Arbeitsleistungen von meiner Ex-Partnerin erstattet zu bekommen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema:
nichtehelicher
09.09.2011 | 16:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
931 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie einen Ausgleichsanspruch gegen Ihre Ex-Partnerin haben.


Der BGH hat mit seiner Grundsatzentscheidung (Az.: XII ZR 179/05) festgehalten, dass auch solche Arbeitsleistungen auszugleichen sind, da diese über den Aufwand des täglichen Zusammenlebens hinausgehen.


Daher sollten Sie alle Beweise sichern, eine Aufstellung fertigen und diese dann mit einer Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung Ihrer Ex-Partnerin zukommen lassen. Nach Fristablauf sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

931 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht