Erhebliche Arbeitsleistungen während nichtehelicher Partnerschaft.
09.09.2011 15:24 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Ich führe seit ca 5 Jahren eine partnerschaftliche Fernbeziehung ohne Trauschein. Mein Arbeitsplatz liegt ca 150 km entfernt und dort habe ich auch noch meinen Hauptwohnsitz.
Meine Partnerin hat vor ca 3 Jahren eine alte, dreigeschossige Immobilie erworben, die voll in ihrem Besitz ist.
Im Vertrauen auf den Fortbestand dieser Partnerschaft habe ich den gesamten Um- und Ausbau dieser Immobilie übernommen und ca 2500 Arbeitstunden investiert (inklusive eigenem, teils hochwertigen Arbeitsgerät) Die dadurch entstandene Wertschöpfung schätze ich auf ca 40.000.- Euro. Ich erhielt von ihr dafür die mündliche Zusage, dort für die Zukunft mietfrei wohnen zu dürfen.
Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Mai 2011 wurde die Partnerschaft von ihr beendet und somit ist ein mietfreies Wohnen für mich nicht mehr möglich. Leider existieren keinerlei schriftliche Vereinbarungen darüber - allerdings kann ich sämtliche Arbeiten detailliert auflisten und mit Fotos belegen.
Ist es mir möglich, diese Arbeitsleistungen von meiner Ex-Partnerin erstattet zu bekommen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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