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Frage geschrieben am 02.11.2007 19:45:00

Erhalt eines versiegeltem, geöffnetem Brief

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1806
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Brief.
Hallo Anwaltsteam,

mein Elternhaus versandte am 29.10.einen Versiegelten brief via Eilpost also (6,50€) an meine privatadresse in der Schweiz. Diesen erhielt ich nun am 2.11. offensichtlich bereits geöffnet.

Frage:

Hat der Zoll rechtliche grundlagen für eine Einsichtnahme?
Welche Schritte wären anstrebsam um den Öffner zu finden? (auf welchem Weg?
könnte dieses Verfahren mit erfolg und Schadenersatzansprüchen gewonnen oder geführt werden?

mfg rentalo


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.11.2007 01:21:31
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
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Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell gibt es das Briefgeheimnis. Dieses darf jedoch ausdrücklich gem. § 10 Abs. 5 ZollVG eingeschränkt werden durch die in § 10 ZollVG genannten Maßnahmen.

Dazu gehört auch das Öffnen von Briefen (Gem. § 10 Abs. 4 ZollVG).

Damit dürfen alle Postsendungen, die aus der EU versandt werden, zollamtlich Überwacht werden, z.B. auf verbotene Waren, ob Abgaben zu entrichten sind usw..

Ich weiss nicht, wie der Brief aussah, aber irgendetwas muss den Zoll auf ihn aufmerksam gemacht haben.

Rechtliche Schritte können sie dagegen nicht unternehmen, es sei denn, es fehlt etwas/ist beschädigt worden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter




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