Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Bußgeldbescheid.
Vor wenigen Tagen habe ich die Fahrerermittlung zu einem Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen. 79 km/h außerorts in einer Tempo 50 Zone. Leider war mir zum Tatzeitpunkt nicht bewusst das hier nur 50km/h erlaubt sind. Nachdem ich geblitzt wurde, fuhr ich zurück und musste feststellen, dass das Schild durch einen weißen Transporter verdeckt wurde. Leider hatte ich keine Kamera dabei und mein uralt Handy taugt auch nicht zum fotografieren. Kurz bevor ich verärgert zu Hause angekommen bin, fiel mir noch ein das ich mir das Kennzeichen des Transporters hätte merken sollen. Leider hatte ich da schon wieder 70 Kilometer hinter mir. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie stehen meine Chancen ohne aussagekräftige Beweise für den Transporter? Die drohenden 3 Punkte kann ich auf keinen Fall in Kauf nehmen.Antwort geschrieben am 28.06.2010 16:55:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 163
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:
Leider muss ich Ihnen zunächst mitteilen, dass die Behauptung, ein Lieferfahrzeug habe das Schild verdeckt, als reine Schutzbehauptung gewertet werden wird.
Dennoch bieten sich vorliegend, wie auch bei anderen Geschwindigkeitsübertretungen, verschiedene Verteidigungsansätze.
Offensichtlich stehen Sie noch nicht als Fahrer bei der betroffenen Geschwindigkeitsübertretung fest.
Ich empfehle Ihnen aus diesem Grunde, keine Angaben zur Person des Fahrers zu tätigen und insbesondere nicht Ihre eigene Fahreridentität einzuräumen. Hierzu sind Sie auch nicht verpflichtet. Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt vor Erlass des Bußgeldbescheids binnen dreier Monate, nach dem Erlass des Bußgeldbescheids verlängert sich die Verfolgungsverjährung der Geschwindigkeitsübertretung auf sechs Monate. Unter Umständen gelingt es der Polizei nicht, Sie binnen der vorgenannten Verjährungsfristen als Fahrer zu ermitteln, dann wäre die Geschwindigkeitsübertretung verjährt.
Daneben sei darauf hingewiesen, dass bei einer Vielzahl von gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen Messfehler gegeben sind, die dazu führen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
Ob die ebenfalls vorliegend ein solcher Messfehler bei der Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung gegeben war, kann anhand der Bußgeldakte überprüft werden. Ich empfehle Ihnen, einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt zu beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte zu nehmen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
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