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Frage geschrieben am 28.09.2010 08:30:14

Erfolgreichen Antrag auf Haftaufschub stellen

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1937
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Antrag.
Hallo, ich habe eine Ladung zum Strafantritt bekommen, weil ich meinen Bewährungsauflagen nicht nachkam.
Jetzt aber stehe ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und kann meinen Bewährungsauflagen nachkommen.

Wie stelle ich einen erfolgreichen Antrag auf Haftaufschub für ein paar Monate oder der Haft zu entgehen?


Antwort geschrieben am 28.09.2010 09:17:06
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

Ob Sie gegen den Bewährungswiderruf vorgehen könnten, hier könnten Sie vorbringen nun die Auflagen einzuhalten, richtet sich danach wann dieser erfolgt ist, ich vermute aber, dass die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen ist.

Sie können jedoch sowohl einen Haftaufschubsantrag als auch ein Gnadengesuch stellen. Das Gnadengesuch hat in den wenigsten Fällen Erfolg, weil es nur völlig unzumutbare Entscheidungen aufheben soll. Ein Haftaufschubsantrag wäre dagegen schon erfolgreich, wenn Sie belegen können, dass der frühere Haftantritt Sie oder andere unzumutbar belasten würde.Sie müssten begründen, inwiefern ein späterer Haftantritt Sie nicht gleich hoch belastet wie der ursprüngliche Haftantrittstermin.

Im Einzelnen sollten Sie sich an einen Verteidiger wenden, der den Sachverhalt vollständig mit Ihnen bespricht und dann eine Erfolgsprognose stellen kann, gleichfalls ist es empfehlenswert diesen die Anträge einreichen zu lassen.

Gerne können Sie sich hierzu auch an mich wenden, für eine unverbindliche Kostenschätzung wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich. Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

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