Antwort geschrieben am 08.02.2012 13:30:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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ob eine Speicherung von IP Adressen zulässig ist und nicht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unterfällt, ist derzeit noch umstritten und wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt (vgl. zum Beispiel Amtsgericht München, AZ. 133 C 5677/08 im Widerspruch zu Amtsgericht Berlin-Mitte, Az. 5 C 314/06).
Um daher auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Besteller vorher um Erlaubnis zur Speicherung der IP Adresse fragen und nur dann eine Bestellung annehmen, wenn sich dieser zur Speicherung bereit erklärt (zum Beispiel mit Hilfe einer Klick-Box) und mit der notwendigen Erklärung, dass hierbei Betrugsversuche durch falsche Bestelleridentitäten vermieden werden sollen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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