Frage geschrieben am 05.04.2010 16:41:06
Erbschaft und Kontovollmacht
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1386Frage: Wenn ich sterbe, haben dann die Kinder aus meiner ersten Ehe wegen dieser meiner Vollmacht einen Erbanspruch auf Teile vom Vermögen meiner jetzigen Ehefrau? Und ist Ihre Aussage ähnlich bei einer Immobilie, die - wie das Konto - auch nur auf den Namen meiner jetzigen Frau läuft?
Antwort geschrieben am 05.04.2010 17:24:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 281
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Sofern Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (Standard, wenn nichts anderes vereinbart wurde), bleiben die jeweiligen Vermögen im Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten. Daher hätten bei Ihrem Tod Ihre Kinder keinerlei Anspruch auf das Vermögen der zweiten Ehefrau.
Ihre Kontovollmacht würde mit Ihrem Tode erlöschen, so dass Ihre Kinder keinen Zugriff hätten.
Gleiches trifft auf die Immobilie zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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