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Frage geschrieben am 03.03.2010 22:59:15

Erbschaft als Vorerbe

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1260
Ich wurde von meiner Ehefrau als Erbe (zusammen eingetragen m Grundbuch für zu je 50/50 einer Eigentumswohnung) mit dem sämtlichen Vermögen und Verbindlichkeiten( bestehen z.Zeitpunkt des Todes im Januar 2010 noch 15.000€) eingesetzt. Bzgl der Immobilie bin ich jedoch nur Vorerbe, weiterhin bin ich von den Beschränkungen der § 2113ff. BGB nicht befreit.
Weiterhin hat meine verst. Frau ihre Tochter aus erster Ehe zu ihrer Erbin berufen.Hierzu kommen insbesondere das Geldvermögen, soweit es sich bereits im Besitz der Tochter befindet(als Weitergabe von Teilen ihrer Erbschaft von vor ca. 7 Jahren/Verkauf des Hause iher verstorbenen Mutter-Preis ist mir nicht bekannt) sowie der Geldleistungen aus einer LV (wurde im Jahr 2009 umgeschrieben von Bezugsperson des Ehemannes auf Tochter/ohne mein Wissen.
Nacherbin von mir soll die Tochter, ersatzweise die Abkömmlinge einschließlich Adoptivkinder und nicht ehelicher Nachkommenentsprechend der gesetzl. Regelung sein.
Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein. Die Nacherben sind gleichzeitig Ersatzerben.Die Nacherbenanwartschaft ist zwischen Erbfall und Nacherbschaft nicht übertragbar, nicht verpfändbarund nicht vererblich, ausgenommen eine Veräußerung an die Vorerben. In diesem Fall entfällt durch jede ausdrückliche oder stillschweigende Ersatznacherbenschaft.


Wie soll ich mich verhalten ???????????


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