Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Pflichtteilergänzungsanspruch.
Im Jahr 2003 habe ich das Zweifamilienhaus von meiner Mutter geschenkt bekommen. Eine Wohnung im Haus wird von meiner Familie genutzt, die zweite Wohnung bewohnt meine Mutter. Eine lebenslanges Wohnrecht für sie ist im Grundbuch eingetragen.
Gilt das Abschmelzungsprinzip beim Pflichtteilergänzungsanspruch meiner Geschwister im Erbfall auch für diese zeitlich vor der Erbrechtsreform liegende Schenkung?
Antwort geschrieben am 13.04.2011 08:14:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 209
ich möchte Ihre Frage unter Berücksichtigung des gebotenen Einsatzes und des dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Die ratierliche Abschmelzung innerhalb des Zehn-Jahreszeitraumes gilt sobald der Erbfall nach der Reform eintritt.(Art. 229 § 21 Abs. 4 EGBGB)
Zu beachten ist allerdings, dass die Rechtsprechung bei Einräumung eines Nießbrauches die Frist nicht beginnen lässt zu laufen, da kein "wirtschaftlicher Eigentumsübergang" vorliegt. Sie geben an, dass lediglich ein Wohnrecht eingeräumt wurde, in diesem Fall beginnt die 10-Jahresfrist mit der Eintragung in das Grundbuch.
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Tel. 0761/2967880
Fax 0761/29678810
Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de
www.erbfall.eu
www.doppelbesteuerung.eu
www.umsatzsteuerkanzlei.de
www.hs-rechtsanwaelte.de
Als Leser können Sie

