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Erbrecht für Adoptierte


| 13.06.2007 07:20 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch


| in unter 2 Stunden

1951 wurde ich in Berlin geboren, 1952 wurde ich von einem Ehepaar adoptiert.

Mein Adoptiv-Vater ist 2002 verstorben. 2006 ist die Schwester meines Adoptiv-Vaters verstorben.

Meine Frage ist, ob ich die Schwester meines Adoptiv-Vaters beerben kann ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 263 weitere Antworten zum Thema:
Erbrecht
13.06.2007 | 08:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Ingo Bordasch
425 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

als adoptierter Minderjähriger treten Sie in das Verwandtschaftverhältnis der Annehmenden, also Ihrer Adoptiveltern ein; § 1754 BGB. Danach erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.

D.h. das adoptierte Kind wird mit allen Verwandten der Adoptiveltern verwandt und damit auch erbberechtigt.
Daher sind Sie auch gegenüber der Schwester Ihres Adoptivvaters erbberechtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
Ergänzung vom Anwalt 13.06.2007 | 08:27

Sehr geehrter Fragesteller, die obige Antwort von mir gilt nur für Adoptionen die nach dem 01.01.1977 erfolgten. Da Ihre Adoption jedoch davor erfolgte entfällt das Erbrecht gegenüber den Verwandten der Adoptiveltern. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Sollte Ihre Adoption in der DDR erfolgt sein, bedarf dies einer genaueren Prüfung, die jedoch in Anbetracht Ihres Einsatzes nicht erbracht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Ingo Bordasch Rechtsanwalt
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Berlin

425 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht