Diese Bevollmächtigen wollen nun aufgrund von handschriftlichen Notizen meiner Tante daraus ein nota
21.07.2012 16:18
| Preis:
75,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Guten Tag
meine Tante ist in diesem Monat verstorben. Sie hat einer dritten
Person eine notarielle Vollmacht erteilt, mit der über das gesamte
Vermögen jederzeit verfügt werden kann. Diese Vollmacht gilt auch
über den Tod hinaus. Diese Bevollmächtigen wollen nun aufgrund
von handschriftlichen Notizen meiner Tante daraus ein
notarielles Testament erstellen lassen.
Mein Bruder und ich wären nach der gesetzlichen Erbfolge
Alleinerben.
Ist dies rechtens ?
Zusatzfrage : Wir sind im Besitz der Sterbeurkunde.
Müssen wir diese aushändigen ?
21.07.2012 | 17:45
Antwort
von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
311 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Nein, ein solches Testament ist nicht möglich. Ein Testament kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen, auch wenn die Vollmacht über den Tod hinaus wirksam ist.
Ein Testament muss immer persönlich erfolgen.
Von daher scheitert das Vorhaben von vorn herein,
Zusatzantwort: Ja, Sie haben die Urkunde an die Erben auszuhändigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller
21.07.2012 | 17:57
Hallo,
vielen Dank für die Auskunft.
In meiner Frage bezüglich der Aushändigung der
Sterbeurkunde, wollte ich wissen, ob wir
als Erben verpflichtet sind, diese Urkunde
der bevollmächtigten Person aushändigen
müssen.
Im voraus vielen Dank
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
21.07.2012 | 22:22
Nein, wenn Sie Erbe geworden sind, dann brauchen Sie die Urkunde nicht auszuhändigen. Der Bevollmächtigte kann selbst eine anfordern.
Sie sollten auch berücksichtigen, dass Sie als Erbe im Namen des Verstorbenen die Vollmacht widerrufen können. Dies hätten Sie dem Bevollmächtigten gegenüber zu erklären.