Da der Miterbe uns nicht informiert hat und sich nicht unverzüglich offenbart hat, hat er sich damit
16.04.2012 22:16 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Wir sind eine Erbengemeinschaft. Ein Miterbe verfügt über eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall bei der Sparkasse. Er hat uns darüber nicht informiert. Wir mussten die Bankverbindung des Erblassers selbst ermitteln. Nun teilt uns die Bank mit, dass demnächst eine hohe Summe an den Miterben ausbezahlt werden soll. Geld von 2 weiteren Konten hat er sich bereits auszahlen lassen. Der Bank hat er schriftlich erklärt, er sei der alleinige Erbe. Wir erfahren erst nach 1 Jahr davon.
Frage1: Da der Miterbe uns nicht informiert hat und sich nicht unverzüglich offenbart hat, hat er sich damit der Untreue schuldig gemacht? Wie können wir gegen ihn vorgehen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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