Erbrecht .
| 02.03.2012 17:37 |
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Beantwortet von
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Sehr geehrte Anwälte,
Legende zur Fragestellung :
-Scheidung nach langjähriger Ehe ( Ehefrau reicht Scheidung ein).
-Aus Ehe 2 Töchter mit Abkömmlingen.
-geschiedene Ehefrau verstorben.
-ihr Testament:Töchter sollen ihren Erbanteil erben 50%).
-falls Erbannahme der Töchter sind die erheblichen Schulden der Ehefrau zu übernehmen.
-Ehemann kauft Anteile der Töchter u. übernimmt deren Anteile an Schulden.(Immobilien).
-durch notarielle Verträge verzichten die Töchter u. deren Abkömmlinge auf die Pflichtteilansprüche.
-Immobilien somit 100% Eigentum des Ehemannes incl.Schulden.Danach entspr. Bankverträge zur Tilgung u. zur gegeb.Zeit Ablösung der Darlehen.
-alle og. Ereignisse sind durch Anwaltsverträge/Notarverträge/urkunden/Gerichtsentscheidg./Grundbuch etc rechtlich vorliegend.
-Wiederverheiratung des Ehemannes mit gemeinsamen notariellen Ehevertrag mit Gütertrennung u. gegenseit. Einsetzen als Alleinerben (Ehefrau kinderlos)
-zusätzliches hinterlegtes Testament des Ehemannes vor Zweitheirat mit Einsetzen der jetzigen Ehefrau als Alleinerbin u. Zusatz,dass die Töchter u. deren Abkömmlinge enterbt sind.
-seit Jahren keine Kontakte zu den Töchtern.
-Frage: Können die Töchter,trotz aller og.Ereignisse,irgendwelche Ansprüche an die Zweitehefrau stellen,falls sie die überlebende Alleinerbin sein sollte,oder sind alle Ansprüche verwirkt.
mit freundlichen Grüßen.
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