Frage geschrieben am 24.01.2010 11:29:55
Erbrecht: Miterbe blockiert durch Nichtstun (u.a. Immobilie)
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 2239Einzigster Erbgegenstand ist eine kl. Eigentumswohnung (Unterlagen u. andere Erbgegenstände wurden nicht übergeben, Whg. vom Pfleger leergeräumt, versuchter Verkauf der Eigentumswhg. scheiterte aber). Nachsendeauftrag brachte Forderungen in erheblicher Höhe zutage (Summe liegt noch unter Wert der kl. Wohnung).
Gemeinsamer Erbschein beantragt, der problematische Miterbe stimmte zu.
Allerdings reagiert der Miterbe nun nicht mehr, erteilt weder Miterbenerklärung für die Bank, noch gibt er eine Vollmacht für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten und wird höchstwahrscheinlich auch keine notarielle Zustimmung zur Veräusserung der Eigentumswohnung geben. Es bestehen eigentlich keine Meinungsverschiedenheiten, Miterbe (= chaotischer drug-user) reagiert einfach nicht (bekanntes Verhalten aus früheren Verfahren, er hat stets durch simples Nichtstun alles blockiert, es kam in anderen Sachen schon zu Haftbefehl, Zwangshaft, usw., ferner ist Miterbe hoch verschuldet (Räumungsklage, Kfz-Kennzeichen entsiegelt, usw.)). Aufgrund fehlender Miterben-Vollmacht auch keine Einsicht in Konto des Erblassers möglich, auch keine Prüfung von strafrechtl. relevanten Handlungen des Pflegers.
Aufgrund der Forderungen besteht in dem Nachlass DERZEIT prinzipiell Zahlungsunfähigkeit. Forderungen könnten aber bei erfolgreicher Veräusserung der Eigentumswohnung beglichen werden. Selbst für eine Nachlassverwaltung und/oder Aufgebotsverfahren muss Miterbe wohl zustimmen.
Der restlichen Erbengemeinschaft (2 von insgesamt 3 Personen) sind nun die Hände gebunden. Wie kann man weiter vorgehen und vor allem das Privatvermögen der restl. Erbengemeinschaft schützen (denn bei blockierendem Miterben ist ja nichts zu holen)?? PS: Einige Forderungen konnte ich bereits begleichen.
