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Erbrecht / Mietkostensplittung


24.02.2012 18:07 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Fall geht es eine Art Erbrechtsfrage. Er erklärt sich wie folgt:

Meine Mutter (Vater hat lebenslanges Wohnrecht) besitzt ein Haus im schönen München. Meine Eltern bewohnen dort das Erdgeschoss. Nach dem Tod meiner Großmutter (sie wohnte im 1. OG) zog nun mein Bruder mit Familie im 1. OG ein, nachdem es auf Kosten meines Vater für 50.000 Euro umgebaut wurde. Da mein Vater nicht wollte, das ein Kredit auf dem Haus "lastet", übernahm er die Finanzierungskosten, die mein Bruder nun mit 600 Euro/Monat zurückbezahlt.
Ansonsten trägt mein Bruder KEINERLEI Mietkosten - wohnt also bereits in diesem Haus, aber mietfrei - obwohl es ihm nicht gehört.

Ich dagegen wohne in der Nähe Aschaffenburgs für 750 Euro zur Miete. Wie soll ich sagen - ich fühle mich schlichtweg unfair behandelt.

Laut Aussage einer guten Bekannten wäre es hier fair, von meinem Bruder die Hälfte MEINER Miete zu verlangen, sodass er künftig 375 Euro an mich bezahlt - als seine Miete für die Wohnung in München. Für 90qm in München ein absolutes Schnäppchen. Ich würde dann auch 375 Euro an unserem Vermieter bezahlen und die gleichberechtigen erben (mein Bruder und ich) hätten die gleiche Belastung. Lässt sich das so regeln?

Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich hier auf meiner Seite habe. Können Sie mir weiterhelfen?

Das komplette Erbe würde er voraussichtlich erst in ein paar Jahren ausbezahlen können - da er eben erst die Schulden an meinen Vater abstottern muss. Und das steht noch in den Sternen. Explizit würde ich hier aber gerne noch wissen, ob seine monatlichen Zahlungen dann abgezogen werden würden (ich denke eigentlich nicht, oder?).

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 263 weitere Antworten zum Thema:
Erbrecht
24.02.2012 | 18:26

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ich verstehe den Sachverhalt so, dass weder Sie noch Ihr Bruder erben nach der Großmutter geworden sind. Sollte diese Annahme falsch sein, bitte benachrichtigen Sie mich über die Nachfragefunktion.

Sie können Rechte für diese Wohnung geltend machen nur, wenn Sie Eigentümerin der Wohnung wären (hier im Rahmen z.B. einer Erbengemeinschaft).

Solange Sie kein gegenwärtiges Recht an der Wohnung haben, sondern diese den Eltern zustehen, können Sie keine Entschädigung verlangen, da die Eltern mit ihrem Vermögen ohne Beschränkung zu Lebzeiten verfahren können.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

Nachfrage vom Fragesteller 24.02.2012 | 18:37

Sehr geehrter Herr Abogado,

nein, mein Bruder und ich sind keine Erben, bzw. sind wir erst künftige Erben. Das Haus ging etwa 15 Jahre vor dem Tod meiner Großmutter per Schenkung an meine Mutter.

Ich wollte nur wissen, ob ich es einfach hinnehmen muss, dass mein Bruder nun in einem Teil meines Erbes lebt, keine Miete zahlt und im Endeffekt ich "die Arschkarte" gezogen habe, weil ich normale Mieterin bin. Ich wollte einfach mehr "Fairness" und wissen, ob es im Erbrecht Fakten gibt, die mich hier unterstützen.

Ich werde weder ihn noch meine Eltern auf irgendetwas verklagen - das Haus gehört mir nicht/ noch nicht - es hat auch weniger etwas mit dem Geld an sich zu tun, sondern eher mit einem Wunsch nach Gleichberechtigung.

Ist es denn so? Muss ich das alles einfach so "hinnehmen"?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 24.02.2012 | 18:44

Rechtlich gesehen haben Sie kein Recht auf eine zukünftige Erbschaft. Erbrechte entstehen -wenn überhaupt- erst nach dem Tode. Sie können -wie geschrieben- nichts vom Bruder verlangen. Ebensowenig von den Eltern.

Sie haben es also im Ergebnis dies hinzunehmen.

ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

308 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht