Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 294 weitere Antworten zum Thema Testament.
Guten Tag,
kann ich einen Zahlungsanspruch auf Auszahlung meines mir zustehenden Pflichtteils vorab geltend machen ( Auszahlungsanforderung ), obwohl ich evtl. gegen das Testament des Erblassers eine Anfechtungsklage anstrengen möchte.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Antwort geschrieben am 25.01.2011 16:59:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K, 01796 Pirna, Tel: 03501/5163030, Fax: 03501/5163039
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Sie können den Pflichtteilsanspruch (auch vorab) gegenüber den erben geltend machen.
Die Anfechtung haben Sie noch nicht erklärt.
Auf einen Willen zur späteren Anfechtung kommt es nicht an.
Hat die Anfechtung Erfolg, ergeben sich keine Probleme. Sollte die Anfechtung Erfolg haben, haben Sie den Pflichtteil dann aber zu Unrecht erhalten.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.01.2011 07:41:36
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Anfechtung ist bereits gegenüber dem Amtsgericht erklärt worden, es ist aber noch keine Feststellungsklage eingereicht worden.
Ferner ist Ihr letzter Sat widersprüchlich. Sie meinten wahrscheinlich, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat gibt es keine Probleme. Warum ich aber den Pflichtteil zu Unrecht bekommen haben sollte erschließt sich mir nicht ganz, zumal dieser ja nur 50% des mir nach einer erfolgreichen Klage zustehenden Anspruches ausmacht.
Oder sehe ich hier was falsch ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Anfechtung ist bereits gegenüber dem Amtsgericht erklärt worden, es ist aber noch keine Feststellungsklage eingereicht worden.
Ferner ist Ihr letzter Sat widersprüchlich. Sie meinten wahrscheinlich, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat gibt es keine Probleme. Warum ich aber den Pflichtteil zu Unrecht bekommen haben sollte erschließt sich mir nicht ganz, zumal dieser ja nur 50% des mir nach einer erfolgreichen Klage zustehenden Anspruches ausmacht.
Oder sehe ich hier was falsch ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.01.2011 06:05:14
Sehr geehrter Frageteller,
mein letzter Satz bedeutet, dass Sie nicht Erbe werden und den Pflichtteil erhalten.
Weitere Ausführungen sind von Ihrem Einsatz nicht gedeckt.
Sehr geehrter Frageteller,
mein letzter Satz bedeutet, dass Sie nicht Erbe werden und den Pflichtteil erhalten.
Weitere Ausführungen sind von Ihrem Einsatz nicht gedeckt.
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