Erbfolge nach Tod des Vaters (inkl. Stiefkinder und frühere Kinder)
| 02.01.2011 21:37 |
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Erbrecht
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Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
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Hallo!
Mein verstorbener Vater war drei mal verheiratet. Aus erster Ehe stammen 2 Kinder, die bewusst keinen Kontakt mehr zu meinem Vater haben wollten.
Aus zweiter Ehe stamme ich als Einzelkind. In der dritten Ehe wurde kein Kind gezeugt, aber meine Stiefmutter, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis pflege, brachte einen Sohn (als mein Stiefbruder) mit in die Ehe. Es existiert ein letzter Wille, in dem sich beide (Stiefmutter und Vater) gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt haben. Die Ehe wurde damals ohne Ehevertrag geschlossen.
Frage 1: Gibt es Bestimmungen oder Fristen, die früheren 2 Kinder über den Tod ihres Vaters zu informieren und wie lauten diese bzw. was geschieht, wenn man sie nicht informiert?
Frage 2: Ich als leiblicher Sohn möchte keinen Anspruch auf meinen Pflichtteil anmelden, um meine Stiefmutter nicht in eine finanzielle Notlage zu bringen. Enstehen mir dadurch Nachteile, denn wenn sie mal stirbt, steht mir ja im Grunde gar nichts mehr zu, da nur noch mein Stiefbruder als Erbe 1.Ordnung übrig wäre, oder?
Besten Dank!
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