Erbfolge - Eltern/ Kinder vs. neuer Partner
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen erst kurz die Situation erläutern bevor ich zur eigentlichen Frage komme.
Vor knapp 4 Monaten ist mein Vater plötzlich verstorben. Da es zu diesem Zeitpunkt nur ein Testament von 1989 gab in dem Stand das alles Erbe meiner Mutter zusteht, ist dies auch so geschehen.
Meine Eltern als auch ich wohnten zusammen mit meiner Grossmutter, der Mutter meines Vaters, in seinem Elternhaus.
Sie wohnt auch immer noch dort, hatte jedoch vor 3 Jahren das Haus meinem Vater übertragen. Bei dieser Übertragung muss wohl eine Art "Vertrag" (entschuldigen Sie die saloppe Umschreibung) geschlossen worden sein in dem Stand das meine Grossmutter nach einem eventuellen Tod meines Vaters 6 Monate Zeit hat das Haus "zurückzuverlangen", also in Ihren Besitz übergehen zu lassen. Wie dies genau festgehalten wurde kann ich leider derzeit nicht näher definieren.
Stand jetzt ist also, dass das Haus das meine Grossmutter gebaut hat, meiner Mutter gehört.
Meine Grossmutter stellt sich jetzt die Frage was mit dem Haus passieren würde, wenn meine Mutter irgendwann in Zukunft einmal einen neuen Lebensgefährten hätte oder sogar neu heiraten würde.
Sie möchte auf jeden Fall sicherstellen, dass das Haus auf jeden Fall an mich und meine Brüder übergeht falls meine Mutter einmal verstirbt und nicht an den dann eventuellen neuen Lebensgefährten/ Ehemann.
Die Frage lautet nun: Wie sieht die Rechtslage aus gesetz den Fall meine Mutter würde einen neuen Mann (Lebensgefährten oder Ehemann) finden?
Wem würde das Haus dann zustehen?
Wie kann man sicherstellen das es an meine Brüder und mich vererbt wird und im Prinzip sollte dies für alles Erbe gelten das meine Mutter geerbt hat.
Besten Dank
Mit freundlichem Gruss
Fragesteller77









