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Erbfolge - Eltern/ Kinder vs. neuer Partner


13.12.2007 00:11 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen erst kurz die Situation erläutern bevor ich zur eigentlichen Frage komme.

Vor knapp 4 Monaten ist mein Vater plötzlich verstorben. Da es zu diesem Zeitpunkt nur ein Testament von 1989 gab in dem Stand das alles Erbe meiner Mutter zusteht, ist dies auch so geschehen.

Meine Eltern als auch ich wohnten zusammen mit meiner Grossmutter, der Mutter meines Vaters, in seinem Elternhaus.
Sie wohnt auch immer noch dort, hatte jedoch vor 3 Jahren das Haus meinem Vater übertragen. Bei dieser Übertragung muss wohl eine Art "Vertrag" (entschuldigen Sie die saloppe Umschreibung) geschlossen worden sein in dem Stand das meine Grossmutter nach einem eventuellen Tod meines Vaters 6 Monate Zeit hat das Haus "zurückzuverlangen", also in Ihren Besitz übergehen zu lassen. Wie dies genau festgehalten wurde kann ich leider derzeit nicht näher definieren.

Stand jetzt ist also, dass das Haus das meine Grossmutter gebaut hat, meiner Mutter gehört.
Meine Grossmutter stellt sich jetzt die Frage was mit dem Haus passieren würde, wenn meine Mutter irgendwann in Zukunft einmal einen neuen Lebensgefährten hätte oder sogar neu heiraten würde.

Sie möchte auf jeden Fall sicherstellen, dass das Haus auf jeden Fall an mich und meine Brüder übergeht falls meine Mutter einmal verstirbt und nicht an den dann eventuellen neuen Lebensgefährten/ Ehemann.

Die Frage lautet nun: Wie sieht die Rechtslage aus gesetz den Fall meine Mutter würde einen neuen Mann (Lebensgefährten oder Ehemann) finden?
Wem würde das Haus dann zustehen?
Wie kann man sicherstellen das es an meine Brüder und mich vererbt wird und im Prinzip sollte dies für alles Erbe gelten das meine Mutter geerbt hat.

Besten Dank

Mit freundlichem Gruss

Fragesteller77
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 98 weitere Antworten zum Thema:
Erbfolge Kinder
13.12.2007 | 00:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Karlheinz Roth
637 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Wie sieht die Rechtslage aus gesetz den Fall meine Mutter würde einen neuen Mann (Lebensgefährten oder Ehemann) finden? Wem würde das Haus dann zustehen?

Wenn Ihre Mutter wieder heiratete, würde der neue (überlebende) Ehepartner (bei Zugewinngemeinschaft) die Hälfte erben. Sie und Ihre Geschwister würden dann die andere Hälfte des Nachlasses zu gleichen Teilen erben.
Das Grundstück stünde den erben - je nach ihrem Erbanteil - gemeinschaftlich zu.

Für den Fall des Bestehens einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hätte der Lebensgefährte kein gesetzliches Erbrecht. Ihm stehen also keinerlei Erbansprüche zu.

Wie kann man sicherstellen das es an meine Brüder und mich vererbt wird und im Prinzip sollte dies für alles Erbe gelten das meine Mutter geerbt hat ?

Dies könnte Ihre Mutter im Rahmen eines Testamentes verfügen, in dem alle Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden.
Wenn Ihre Mutter sich mit einer derartigen Verfügung nicht anfreunden kann, müsste Ihre Großmutter von Ihrem vertraglichen Recht Gebrauch machen, das Grundstück wieder übertragen zu bekommen.

In diesem Fall könnte dann Ihre Großmutter das Grundstück an Sie und Ihre Brüder zu gleichen Teilen übertragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de


Nachfrage vom Fragesteller 20.12.2007 | 13:18

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Laut Ihren Erläuterungen sieht es ja so aus, dass das Erbe mir und meinen Brüdern auf jeden Fall zufallen wird, falls meine Mutter nicht neu heiraten würde oder anderweitig in einem Testament zu gunsten eines Dritten verfügen würde.

Sie schreiben dass meine Mutter ein Testament aufsetzen müsste in dem alles Erbe mir und meinen Brüder zugesprochen wird. Gibt es eine Möglichkeit dieses Testament derart zu verfassen, dass es nur unter Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann?
Wer wäre für so etwas ein Ansprechpartner? Ein Anwalt oder ein Notar?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.12.2007 | 00:45

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Der Testierende kann ein Testament durch ein neu erhobenes Testament widerrufen, ändern oder aufheben.
Die Änderung eines Testaments von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen widerspräche dem Umstand, dass es sich bei einem Testament um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft handelt.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -

info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Hamburg

637 Bewertungen
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