Erbengemeinschaft/Auseinandersetzung
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
| in unter 2 Stunden
Hallo liebes Expertenteam,
da mein Sachverhalt ein wenig kompliziert und mehrere Fragen beinhaltet werde ich ihn in einzelne Bereiche unterteilen.
Basis:
Im April 2004 verstarb mein Opa (verwitwert)und hinterliess zwei Erben. Meine Mutter (H) und ihre Schwester (R). Vererbt wurden Geld und ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus. Das Geld wurde kurz nach der Beerdigung 50/50 aufgeteilt und ist damit erledigt. Mit dem haus gestaltet es sich schon ein wenig schwieriger. H will das Haus behalten und sanieren, R möchte ausbezahlt werden.
R entnahm örtlichen Immobilienanzeigen Kaufpreise von 105.000,00 €, erwähnte angebliche Käufer, zu denen H auch versuchte Kontakt aufzunehmen. Einen Käufer erreichte man auch, dieser stellte sich aber nach kurzem Gespräch als ´unbrauchbar´ dar, da das einzigste wozu er bereit wäre Mietkauf sein würde.
Dies teilte man R mit, bat um schriftliche Finanzierungsunterlagen von Käufern damit der von ihr angesetzte Wert überprüft werden kann, nicht passierte. Also lies H ein Verkehrswertgutachten erstellen was auf einen Wert von 28.000,00 € kam. H bot R aufgrund des Gutachtens 14.000,00 € zu zahlen, was R ablehnte und weiterhin auf der Hälfte von 105.000,00 € bestand.
netaive Eigenschaften die zu so einem niedrigen Verkehrswert geführt haben:
- Grundstück hat eine Abmessung von 120 x 15 m (ein Schlauch sozusagen)
- Grundstück liegt direkt an einer stark befahrenen Bundesstraße
- Grundstück liegt direkt an einer 24-h offenen Tankstelle
- Gebäude wurde um 1900 erbaut (altes Backstein-Bauernhaus)
- Gebäude muss von grundauf saniert werden (Feuchte in den Wänden, Sanitäranlagen, Dach, Wassersperren, Fußboden, Lärmschutzwand)
- Gebäude ist eine Grenzbebauung, es steht Rücken an Rücken an einem anderen Haus, wobei es nicht geklärt ist es ob das Haus über zwei Trennwände besteht oder nur eine Rückwand zum trennen der Häuser errichtet wurde.
- wenn das Haus abgerissen werden sollte (was noch nicht mal sicher ist ob es genehmigt werden würde) waäre eine bebauung auf 120 x 9 m notwendig.
- Bauland ist nur der hälftige vordere Anteil (der der an der Bundesstraße liegt, die hintere Teil ist Ackerland/Weideland)
Nachdem H aber weder schriftliche Kaufangebote, bzw ein Gegengutachten bekam lehnte sie den höheren Preis ab. Und schon war der Rechtsstreit vorprogrammiert.
Frage1:
H hat zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens in einem der 11 Zimmer des Hauses drei Dielen entfernt, damit die darunter befindliche Kappendecke durch einen Baustatiker geprüft werden kann um die erforderlichen Reparaturrückstauungen für das Gutachten ermitteln zu können. Jetzt hat R H wegen Sachbeschädigung angezeigt. Hat das für R Aussicht auf Erfolg?
Frage 2:
R hat nach der Beerdigung ohne die Zustimmung von H. sämtliche Möbel zerschlagen, alle technischen Geräte (Sat-Schüssel, Fernseher, Kühlschrank, Fernseher, DVD-Player...) entfernt und den Hund eingeschläfert, welche Möglichkeiten hat H sich dagegen zu wehren?
Frage 3:
H ist die einzigste die sich um den Erhalt des Hauses kümmert (lüften, heizen, Rasen mähen..) Diese Bemühungen werden aber von R zusätzlich erschwert in dem alle paar Tage die Heizung im Winter ausgestellt wird, Teile des Hauses abgeschlossen werden und auch sonst keinerlei Bemühungen stattfinden etwas für den Erhalt der Substanz zu tun. Welche schnellen rechtlichen Möglichkeiten hat H um solche Behinderungen zu unterbinden?
Frage 4:
H hat in Ihrer Verzweiflung (nachdem sämtliche Schlüssel aus dem Haus entfernt wurden, und Teile der Räume auf einmal abgeschlossen waren) einen neuen Zylinder im Hauptschloß eingebaut. Nun droht die gegenseite mit der Polizei, ohne jedoch darauf zu antworten das man ihr den Schlüssel ja gäbe wenn auch sie ihrerseits alle Schlüssel zurückgeben würde. Was kann passieren?
Frage 5:
H leidet unter Multipler Sklerose, ist deswegen berentet und auch nur begrenzt belastbar. Ständige telefonanrufe von R mit wilden Beschimpfungen werden zur Quälerei und sind auch durch auflegen nicht zu unterbinden, was kann man tun?
Frage 6:
H ist es bewußt das es die Möglichkeit gäbe eine Auseinandersetzungsklage beim Nachlassgericht einzureichen. Das bereits erstellte Gutachten würde wahrscheinlich erstmal gewertet werden, bei Widerspruch der gegenseite würde jedoch ein erneutes Gutachten fällig werden, dessen Preis H verauslagen müsste (immerhin 1.000,00 - 1.500,00 €), das schreckt H ab, zumal ein so großer Streit niemals im Sinner von H liegen würde. Ende einer Erbauseinandersetzungsklage wäre sicherlich eine Zwangsversteigerung bei der H mitbieten könnte. Ist es richtig das eine Zwangsversteigerung mit 7/10 des Verkehrswertes angesetzt wird?
Frage 7:
H besitzt eine Rechtsschutzversicherung, hat sich auch schon einmal mit der Beratungsklausel erbrechtlich beraten lassen, allerdings vor dem großen Streit. Trägt die Rechtsschutzversicherung keinerlei Kosten der o.g. Punkte?
Frage 8:
Wie kommen wir bloß aus dieser verfahrenen Situation wieder heraus? Welche Möglichkeiten und Rechte haben wir? Müssen wir uns alles gefallen lassen?
Ich hoffe uns kann jemand helfen.
mit freundlichen Grüßen









