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Erbengemeinschaft


14.04.2011 23:13 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier




Eine Erbengemeinschaft aus drei Anteilseigner besitzen Ackerland jeder zu je 1/3. Jetzt möchten 2 Anteilseigner das Land veräußern, aber der dritte spielt nicht mit. Die zwei Anteiseigner möchten es trotzdem veräußern. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich das Land zu 2/3 kaufen kann und ich Stimmrechtlich die Mehrheit habe. Stimmt das? Kann ich mit den 2/3 Anteil machen was ich will? Wenn ich 2/3 erwerbe, kann ich denn bestimmen wer die Flächen z.B pachten kann?? Welche Gefahren lauern hinter dieser Art von Kauf.

Mfg bauerzickzack
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 165 weitere Antworten zum Thema:
Erbengemeinschaft
15.04.2011 | 06:36

Antwort

von

Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
292 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Die erben der Erbengemeinschaft können zwar ihre Erbanteile verkaufen, nicht aber ihre Anteile an einem Grundstück.

Hier hätte allerdings der Erbe, der nicht verkaufen will auch noch ein Vorkaufsrecht.

Da es sich auch noch um Ackerland handelt, sieht § 2 Grundstücksverkehrsgesetz vor, dass eine Genehmigung für einen Verkauf an eine andere Person als einen Miterben einzuholen wäre.

Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, muss hier zunächst die Erbauseinandersetzung durchgeführt werden. Können sich die Erben über die Verwertung des Ackerlandes nicht verständigen, muss zur Aufhebung der Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Alternativ käme eine Teilung des Ackerlandes in 3 Teile, soweit machbar, in Frage.

Es besteht Ihrerseits daher nur die Möglichkeit, die gesamten Erbansprüche der beiden Miterben zu kaufen, allerdings auch nur dann, wenn der weitere Miterbe auf sein Vorkaufsrecht verzichtet hat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966

Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Magdeburg

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