Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.10.2005 20:16:00

Erbengemeinschaft Grundstück

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11642
Hallo,

ich möchte gern wissen, wie verfahren werden muss:

Der Ratsuchende (Erbeserbin) möchte Ansprüche an dem Grundstück geltend machen. Es ggf. auch verkaufen. Leider besteht hier eine Erbengemeinschaft. Ein Teil der Leute will ins Grundbuch eingetragen werden, der andere nicht.

Bisher wurde auch noch kein Erbschein beantragt.

Kann mit Hilfe eines Erbscheins der Grundbucheintrag geändert werden (auf Ratsuchenden)? Wie sieht es bei einer Erbengemeinschaft aus? Reicht vielleicht auch ein Teilerbschein?
Kann der Erbschein vom Rechtsanwalt beantragt werden?

Ist der Erbschein ggf. entbehrlich, wenn ein eigenhändiges Testament vorliegt?

Danke.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.10.2005 21:39:50
Rechtsanwalt Sebastian Trost
Körnerstraße 66, 58095 Hagen, Tel: 02331-7875675, Fax: 02331-7875676
Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende, ich bedanke mich für Ihre Anfrage und nehme anhand Ihrer Angaben wie folgt Stellung: Mit dem Tode des Erblassers geht ............

Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 5656 Zeichen
.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Trost direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Erbrecht letzten Monat:

46
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327866
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94076
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Erbengemeinschaft   Grundstück