Erbengemeinschaft Fischereirecht(e)
14.01.2011 19:48 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit folgendem "Problem" an einen Juristen:
1.Die Erbengemeinschaft besteht aus drei Personen (50/25/25%), davon besitze ich 50%.
Das Fischereirecht wird seit Generationen weitervererbt, einen Ausstieg wünsche ich nicht.
2.Die Abrechnung der jährlichen Pachtzinsen wird vom Sohn einer Miterbin verwaltet (der Sohn wurde von der Mutter schriftlich beauftragt, sie in allen Rechtslagen zu vertreten). Er steht jedoch nicht im Grundbuch noch im Fischereigrundbuchblatt, sondern nur seine Mutter, ein Miterbe und ich. Nun ist es so, dass deren Sohn mit der Verwaltung unserer Pacht und der jährlichen Abrechnung immer Zeit schindet. Ich komme mir vor wie ein Bittsteller um zu meinem Recht bzw. zu meinem Geld zu kommen. Anrufe werden weitergeleitet, Anrufe auf AB, e-mails, Besuche bei ihm zu Hause u.s.w. werden von seiner Familie geblockt. Wenn ich ihn darauf anspreche, dass mir das System der Abrechnung nicht gefällt, werde ich angeschrien oder werde vertröstet. Das Geld der Erbengemeinschaft geht auf ein privates Konto der Miterbin, deren vorgenannter Sohn auch die Rechnungen an die Pächter stellt. Die Rechnungen der Pächter werden auch nicht pünktlich (zum Jahresanfang) versendet, sondern das kann mal bis Mitte des Jahres dauern. Monatelang liegt auf diesem Privatkonto das Geld und ich muss den Bittsteller machen. Auch habe ich immer wieder Schwierigkeiten mit der Finanzbehörde, dann als Selbständige muss ich meine Steuern bis Mitte des laufenden Jahres abgegeben haben. Ich möchte eine Änderung in der Vorgehensweise der Abrechnung und der Kontoführung vornehmen. Der weitere Miterbe steht dem Ganzen neutral und geschmacklos gegenüber, Hauptsache Geld fließt.
Gibt es denn keinen § im Erbgesetz der vorschreibt, wann die Einnahmen und die Abrechnung verteilt werden (müssen).
Wie kann ich die Sache angehen ? Ist es rechtens, wenn das Geld der Pächter auf ein Privatkonto eingezahlt wird, das eigentlich der Erbengemeinschaft zusteht ? Wie ist es mit den Zinsen und deren Aufteilung ?
Um einen reibungslosen Ablauf in die Abrechnung zu bekommen, würde ich gerne die Abrechnung selbst übernehmen.
Für Ihre Bemühungen darf ich mich bereits heute bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 165 weitere Antworten zum Thema:
Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft









